7670/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Abschiebungen nach Ungarn

Der Verwaltungsgerichtshof hat im September 2015 die Abschiebung einer Asylwerberin nach Ungarn gestoppt, da Ungarn für Flüchtlinge derzeit nicht mehr sicher ist. Eine alleinstehende Asylwerberin aus Afghanistan mit mehreren minderjährigen Kindern bekämpfte ihre Rücküberstellung nach Ungarn. Sie hatte in dem Land Asyl beantragt, war aber im Oktober 2014 nach Österreich weitergereist. Auf Basis der Dublin-III-Verordnung wäre Ungarn für die Frau zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung im Mai dieses Jahres auch bestätigt; dabei stützte man sich jedoch auf die Situation aus dem Sommer 2014.

Der VwGH kam in diesem Fall zu dem Ergebnis, dass aufgrund der drohenden Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Grundrechtecharta der EU keine Überstellung erfolgen darf. Die Lage in Ungarn unterliegt im Vergleich zu Oktober 2014 „deutlichen Veränderungen“. Die Asylbehörde und das Bundesverwaltungsgericht müssen sich daher „genauer als bisher“ mit der aktuellen Lage in dem Land auseinandersetzen und prüfen, ob Österreich Asylsuchende im Dublin-System nach Ungarn überstellen dürfe.

Es handelte sich dabei um eine Entscheidung im Einzelfall, die allerdings eine „Richtschnur“ darstellt, an der sich Behörden in vergleichbaren Fällen orientieren müssen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

1.    Wie viele Bescheide, die eine Abschiebung von Asylwerbern nach Ungarn zur Folge haben, wurden vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Jahr 2015 erlassen?

2.    Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren von diesen Bescheiden betroffen?

3.    Wie viele dieser Bescheide wurden nach oben erwähnter Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes erlassen?

4.    Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren von diesen Bescheiden betroffen?

5.    Wie wird die Lage in Ungarn im Hinblick auf die im Falle einer Abschiebung drohende Verletzung der EMRK und der Grundrechtecharta der EU momentan vom BMI eingeschätzt?