7703/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Josef A. Riemer  

und weiterer Abgeordneter 

an die Bundesministerin für Gesundheit 

betreffend Asbest-Gefahr und Überprüfung durch Arbeitsinspektorat

Asbest galt lange Zeit als Wunderfaser: Hitzebeständig und so gut wie unzerstörbar. Mit diesen Eigenschaften wurde es lange Zeit als Material für Fußböden und Dächer verwendet. Mittlerweile weiß man, dass Asbest für den Menschen irrsinnig gefährlich ist. Atmet man es ein, können die Fasern vom Körper nicht mehr abgebaut werden und sie gelten als krebserregend. Der Krebs kann aber auch noch Jahrzehnte später ausbrechen.

Asbest wurde 1990 in Österreich verboten, die EU zog später nach. Bis heute Erkranken Menschen an den Spätfolgen. Laut dem Molekularbiologen Michael Grusch vom Institut für Krebsforschung an der Med-Uni Wien steht der Höhepunkt der Erkrankungen noch bevor. Bei Rippenfellkrebs sind fast 90 % der Neuerkrankungen auf den Kontakt mit Asbest zurückzuführen. Dieser Krebs tritt immer öfter bei jungen Menschen auf, vor allem bei Frauen. Warum weiß auch die Forschung nicht.  In den USA wurde Rippenfellkrebs früher laut Hoda als "Fireman's wife disease" bezeichnet: Frauen wuschen die asbesthaltige Kleidung ihrer Männer, die als Feuerwehrmänner arbeiteten – und wurden Jahre später krank.

Viele junge Menschen kommen heute noch in Kontakt mit Asbest, zum Beispiel wenn sie ihre Häuser und Wohnungen renovieren. Denn viele Dächer und Fassaden von früher enthalten beispielsweise Asbestzement von dem die Bewohner oft nichts wissen. Die AUVA bietet daher laufend Schulungen zum Thema Asbestprävention an.(Quelle: http://derstandard.at/2000021843676/Spaetfolgen-von-Asbest-erreichen-erst-ihren-Hoehepunkt)

 

Zu dieser Causa wurde an die zuständige Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser eine Anfrage gestellt, die folgendermaßen beantwortet worden ist:

 

1.    Gibt es seitens Ihres Ressorts auch Untersuchungen betreffend Rippfellkrebs und deren Ursachen?

2.    Wenn ja, welche?

3.    Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, da von Seiten des Bundeministeriums für Gesundheit keine Untersuchungen betreffend Rippenfellkrebs in Auftrag gegeben wurden bzw. werden.

4.    Gibt es eine Schätzung, wieviel Asbest noch in den Wänden und Dächern von alten Gebäuden in Österreich vorhanden ist?

 

Dazu liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.

 

5.    Wie werden die Bewohner darauf aufmerksam gemacht, dass sich eventuell Asbest in ihren alten Häusern befinden könnte?

 

6.    Wie informieren Sie Bewohner, die renovieren wollen, vor dem Risiko?

 

Bei diesbezüglichen Anfragen wird auf die Expertise der Arbeitsinspektorate, der AUVA und der Umweltanwaltschaften verwiesen.

 

7.     Unterstützen Sie seitens Ihres Ressorts die AUVA bei den Schulungen zum Thema Asbestprävention?

 

Mein Ressort begrüßt die Aktivitäten der AUVA betreffend Asbestprävention, eine Unterstützung dieser Aktivitäten bei einem entsprechenden Ersuchen wäre im Rahmen der diesbezüglichen Möglichkeiten denkbar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende 

 

Anfrage 

 

  1. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit Gesundheitsgefährdungen bzw. Berufserkrankungen durch den Stoff Asbest mit den Arbeitsinspektoraten?
  2. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit Gesundheitsgefährdungen bzw. Berufserkrankungen durch den Stoff Asbest mit den Umweltbehörden?
  3.  Welche gesetzlichen Maßnahmen wären aus Sicht des BMG notwendig, um die von Gesundheitsgefährdungen bzw. Berufserkrankungen durch den Stoff Asbest gegenwärtig bzw. zukünftig zu minimieren?
  4.  Welche Maßnahmen im Vollzug des derzeitigen Rechtsbestandes wären aus Sicht des BMG notwendig, um die von Gesundheitsgefährdungen bzw. Berufserkrankungen durch den Stoff Asbest gegenwärtig bzw. zukünftig zu minimieren?