7717/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
sowie weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister  für Justiz
betreffend der rechtlichen Grundlage bei Diplomatenkennzeichen

 

In der Tageszeitung „heute“ wird in der Ausgabe vom 18.12.2015 über einen Autobahnraser, welcher mit 265 km/h auf der Donauuferautobahn unterwegs gewesen ist  berichtet.

http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,1244130

Christian D. brauste mit seinem Audi R8 über die Autobahn und filmte seine Horrorfahrt noch dazu mit einem Mobiltelefon. Mit seinem fahrlässigen Verhalten gefährdete Herr D. nicht nur sich selbst, sondern auch die restlichen Fahrzeuglenker. Wie in dem Video deutlich zu sehen ist wagt der Raser immer wieder gefährliche Überholmanöver und es grenzt beinahe an ein Wunder, dass es zu keinem Auffahrunfall kam.

Wie auf einem, dem Artikel angeschlossenem Foto zu entnehmen ist, handelt es sich an dem am Fahrzeug des Herrn D. befindlichen Kennzeichens um ein Diplomatenkennzeichen, und dies obwohl Christian D. keinen Diplomatenstatus aufweist.

Obwohl sich der oben beschriebene Sachverhalt bereits im Jahr 2013 ereignete schlägt das Video der rasanten Fahrt immer noch hohe Wellen in sozialen Netzwerken. Bei Facebook wurde und wird es immer noch massenhaft geteilt. Inzwischen landete die besagte Aufzeichnung bereits auf der Facebook-Seite der Polizei.

Dem „heute“-Artikel ist zu entnehmen, dass der Fall 2013 der Staatsanwaltschaft übergeben wurde, es aus Mangel an Beweisen jedoch nie zur Anzeige kam.

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Kann einem das Diplomatenkennzeichen auch wieder entzogen werden?

2.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

3.    Wenn ja, wie viele Diplomatenkennzeichen wurden seit 2010 entzogen?

4.    Wie sehen die Strafbestimmungen für unsachgemäße bzw. ungerechtfertigte Verwendung aus?

5.    Ist die Weitergabe von Diplomatenkennzeichen üblich und von einer rechtlichen Grundlage gestützt?

6.    Im Falle das es keine rechtliche Grundlage diesbezüglich gibt, welche Maßnahmen gibt es gegen eine ungerechtfertigte Weitergabe von Diplomatenkennzeichen?