7718/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
sowie weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister  für Justiz
betreffend Drohnen und der damit verbundenen Rechtslage

 

Im Kurierartikel vom 17.12.2015 (http://m.kurier.at/chronik/oesterreich/salzburg-drohnenabschuss-bei-gatterjagd/170.035.867) wird von einer Auseinandersetzung zwischen Tierschützern und Jägern berichtet bei der  Flugdrohnen zum Einsatz kamen.

VgT-Aktivisten filmten mit Drohnen eine Gatterjagd, welche im Salzburger Antheringer Mayr-Melnhof-Gatter stattfand. Die Jäger fühlten sich, nach Anschuldigen der Tierschützer von den Video-Drohnen gestört und einer von ihnen soll auf eine Drohne gezielt haben und diese auch getroffen und beschädigt haben.

Dem Artikel ist zu entnehmen, dass sich sowohl die Tierschützer, als auch Mayr-Melnhof in ihrem Recht verletzt sehen. Die Aktivisten werden ihrerseits Strafanzeige wegen Sachbeschädigung einbringen und Herr Mayr-Melnhof fühlt sich in seiner Privatsphäre und in seinem Recht auf Datenschutz angegriffen.

Drohnen sind im privaten Gebrauch noch relativ neu und es fehlt an Beispiel-Judikatur, was datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen kann und die österreichische Rechtsprechung vor Herausforderungen stellt.

Drohnen, werden vom Gesetzgeber als unbemannte Luftfahrzeuge – kurz ULFZ bezeichnet. Am 1.1.2014 trat das Österreichische Drohnengesetz in Kraft. In der Praxis zeigen sich jedoch wie anhand des Kurierartikels zu lesen ist noch immer Schwierigkeiten in dieser Sache.

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz  folgende

 

ANFRAGE

1.    Sind Sachbeschädigungs-Anzeigen in Bezug auf Drohnen / unbemannte Luftfahrzeuge bekannt?

2.    Wie viele Verfahren wurden wegen Verletzungen betreffend Drohnen eingeleitet?

3.    Bei wie vielen Verfahren kam es zu einer Verurteilung?

4.    Sind weitere Normierungen betreffend der nun immer stärker aufkommenden Drohnen bzw. ULFZ geplant?

5.    Wie können sich einzelne Bürger rechtlich vor Überflügen inklusive Überwachung oder Videoaufzeichnungen auf ihren Grundstücken schützen?

6.    Welche Möglichkeiten bieten sich für Grundstücksbesitzer die sich durch Überflühe gestört fühlen?

7.    Wie ist die entsprechende Rechtslage, wenn Grundstücksbesitzer Drohnen die über ihr Grundstück fliegen beschädigen?

8.    Wie viele Anzeigen wurden seit 2014 von Grundstücksbesitzer eingebracht, die sich durch unbemannte Luftfahrzeuge in ihrer Privatsphäre gestört fühlten?

9.    Wie beurteilen Sie die Gefährdung der Privatsphäre durch Drohnen?