7723/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein  

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

 

betreffend Umbau Einsiedlerbad und Denkmalschutz

 

In Wien-Margareten soll das traditionelle Einsiedlerbad zu einem Kinderfreibad umgebaut werden. In diesem Zusammenhang soll die Sauna in den 1. Stock verlegt werden, das dort befindliche Schwimmbecken und der Freiluftbereich verloren gehen und weitere massive bauliche Änderungen umgesetzt werden. Dies geht an die Substanz des unter Denkmalschutz stehenden Bauwerks. Nun stellt sich die Frage ob und in welcher Art und Weise ein Umbau des Einsiedlerbades überhaupt denkmalschutzrechtlich zulässig ist.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien folgende 

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen als für den Denkmalschutz zuständiger Bundesminister das Projekt Umbau Einsiedlerbad zum Kinderfreibad bekannt?

2.    Wenn ja, seit wann?

3.    Welche denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bestehen für das Projekt Umbau Einsiedlerbad zum Kinderfreibad?

4.    Hat die Stadt Wien bzw. die Bezirksvorstehung des 5. Wiener Gemeindebezirks mit dem Denkmalamt bereits Kontakt aufgenommen?

5.    Wenn ja, wann?