7724/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend E-Cards für Asylwerber

 

 

Am 12. Jänner 2016 fand im Sitzungssaal des Parlamentes eine große Festveranstaltung anlässlich des 60jährigen Bestehens des ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung gab es auch eine Diskussionsrunde mit dem Generaldirektor des Hauptverbandes, Dr. Josef Probst, in welcher dieser auch erwähnte, dass bereits zwei Krankenkassen die e-card an Asylwerber ausgeben.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Welche beiden Krankenkassen geben die e-Card an Asylwerber aus?

2.    Wie genau wird sichergestellt, dass die Asylwerber, sollte ihr Asylverfahren negativ ausfallen, die e-Card wieder zurückgeben?

3.    Wie genau kann die Identität des Karteninhabers festgestellt werden, da Asylwerber häufig über keine Lichtbilddokumente verfügen?

4.    Wie genau erfolgt die Abrechnung der von den Asylwerbern mittels e-Card in Anspruch genommenen Leistungen?