7753/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz bezüglich

Kosten externer Berater im Jahr 2015

 

 

Trotz fachlich hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Ressorts ist es dennoch sinnbefreiter Usus, jedes Jahr externe Berater mittels horrender Summen zu engagieren. Allein in den Jahren 2007 und 2008 wurden sage und schreibe 35 Millionen Euro von Seiten der Bundesregierung für diese externen Beratungsdienstleistungen ausgegeben.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.    Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Agenturen usw.) wurden Sie, Ihr Ministerbüro bzw. Ihr Ressort und allfällig nachgeordnete Dienststellen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 beraten, welche Expertisen wurden von Ihnen in Auftrag gegeben bzw. welche einschlägigen Dienstleistungsverträge gaben Sie in dem genannten Zeitraum in Auftrag?

2.    Aus welchen Gründen wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe Berater hinzugezogen bzw. Expertisen und Dienstleistungsverträge in Auftrag gegeben?

3.    Von wem kam der Auftrag für allfällige unter Frage 1 genannte externe Beratungsleistungen, Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge?

4.    Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die unter Frage 1 genannten Beratungsleistungen und allfälliger in Auftrag gegebener Expertisen und Dienstleistungsverträge?

5.    Gab es in Ihrem Ressort und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung bzw. Expertise erbringen konnten, wie die in der Frage 1 genannten und beauftragten Berater, Experten und Dienstleister?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden Kosten für die unter Frage 1 genannten Beratungen, Expertisen und Dienstleistungen (bitte um exakte Aufgliederung)?

8.    Erfolgten Ausschreibungen für die von Ihrem Ressort im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 in Auftrag gegebenen Beratungsleistungen und Expertisen?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Welchen exakten Inhalt hatten diese unter Frage 1 genannten Beratungsleistungen und Expertisen bzw. zu welchen exakten Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen diese?

11. Mit welcher exakten budgetären Bedeckung wurden die in der Frage 1 genannten Beauftragungen jeweils abgerechnet?

12. Planen Sie, Ihr Ressort sowie allfällige nachgeordnete Dienststellen zukünftig die Beauftragung von externen Beraten und Experten?

13. Wenn ja, wann, wofür, welche und mit welchen zu erwartenden Kosten?

14. Welchen  Unternehmensberatern  bzw.   sonstigen  externen  Beratern wurden im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht bzw. beeinflusst wird, Aufträge erteilt?

15. Welche Kosten zogen diese Berateraufträge nach sich?