7771/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

 

betreffend sexuelle Übergriffe durch Migranten

 

Vorfälle von sexuellem Missbrauch durch Migranten (im Sinne von im Zuge der Flüchtlingswelle zugereisten Personen) gelangten zunächst nur selten an die Öffentlichkeit. Geschah dies, wurden die Übergriffe medial stets als Einzelfälle abgetan.

 

Die Kölner Silvesternacht zum Jahreswechsel 2015/2016 führte zumindest teilweise zu einer diesbezüglichen Trendwende. Während klassische Massenmedien und staatliche Behörden zunächst versuchten die Exzesse totzuschweigen, brachten Zeugenberichte im Internet - vor allem in sozialen Netzwerken - die nahezu unvorstellbare Grausamkeit der Attacken zum Vorschein. Mehr als tausend Männer nordafrikanischer und arabischer Herkunft versammelten sich am Kölner Hauptbahnhof, beraubten aus der Menge heraus Passanten und belästigten Frauen auf derbste Weise sexuell. Es kam zu unzähligen unerwünschten Körperkontakten und Verletzungen der Intimsphäre, sogar von Vergewaltigungen wird berichtet. Mittlerweile liegen der Kölner Polizei mehr als 800 Strafanzeigen vor.

 

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International führte in Norwegen eine Befragung unter Migrantinnen durch, die als Ergebnis ein erschreckendes Bild zeigte. Viele der befragten Frauen waren und sind Gewalt, Ausbeutung sowie sexueller Belästigung durch Migranten ausgesetzt.

 

Die Lage in Traiskirchen stellt sich nicht anders da. Betroffene schilderten der Tageszeitung „Die Presse“ ähnliche Erlebnisse: „Sexuelle Übergriffe im Lager seien an der Tagesordnung“, „Vor allem die alleinreisenden Frauen wurden […] von anderen Männern dort angegriffen.“

 

In Wien kam es zumindest Mitte Jänner 2016 zu einer Vergewaltigung durch einen Migranten.

 

Wie sich aus den überblicksmäßigen Ausführungen ergibt, stellen Übergriffe durch Migranten ein aktuelles und gravierendes Problem dar, welches einem Zusammenleben der Menschen derart zuwiderläuft, dass letztlich der gesellschaftliche Frieden in unserem Land massivst gefährdet ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Zu wie vielen Strafanzeigen, welche im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen von Migranten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (Zehnter Abschnitt des StGB) standen, kam es in den Jahren 2013, 2014 und 2015?
    1. Für den Fall, dass eine entsprechende Erhebung nicht  durchgeführt wurde: Wie hoch schätzt der Bundesminister für Justiz (etwa aufgrund von stichprobenartigen Untersuchungen) die Anzahl der Strafanzeigen in den Jahren 2013, 2014 und 2015, welche im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen von Migranten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung standen?
  2. Wegen des Verdachts welcher strafbaren Handlungen von Migranten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung wurde im Jahr 2015 hauptsächlich ermittelt?
  3. Welchen Nationalitäten gehören die Täter und die Opfer genannter Delikte an?
  4. Hinsichtlich wie vieler Migranten hat die Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 Anklage aufgrund von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung erhoben?

a.    Wie viele Verfahren davon laufen noch?

b.    Wie viele Verfahren endeten durch Verurteilung?

c.    In wie vielen Fällen setzte die letzte Instanz eine höhere Strafe fest, als die Unterinstanz?

d.    In wie vielen Fällen setzte die letzte Instanz eine niedrigere Strafe fest, als die Unterinstanz?

e.    Wie viele Verfahren endeten aufgrund einer Diversion?

f.      Wie viele Verfahren endeten mit Freispruch?

  1. Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Justiz mit anderen Ministerien zur Hintanhaltung bzw Eindämmung von sexuellen Übergriffen durch Migranten?