7773/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Ungleichbehandlung bei der Gewährung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages aufgrund des gestaffelten Ferienbeginns im Jahr 2015

 

 

Bereits 2013 und 2014 wurde in den schriftlichen parlamentarischen Anfragen 2960/JBR/2013 bzw. 3033/J-BR/2014 auf eine Ungleichbehandlung bei der Gewährung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages hingewiesen.

 

Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt derzeit (bei einem Kind) 494.- Euro, zudem gilt ein gestaffelter Kinderzuschlag, sofern für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen wurde. Der Arbeitgeber oder die pensionsauszahlende Stelle kann auf Grund einer Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag (inklusive Kinderabsetzbetrag) bereits während des Kalenderjahres berücksichtigen.

 

Im Jahr 2015 war in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und im Burgenland wieder einmal bereits im Juni Schulschluss, was bei einigen Familien dazu geführt hat, dass die Familienbeihilfe weniger als 7 Monate bezogen wurde und von den Betroffenen die Rückzahlung des (nach derzeitigem Recht zu Unrecht) bezogenen Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages verlangt wird.

 

Betroffen sind davon wieder einmal insbesondere finanzschwache Familien, für die diese Rückzahlung eine große Belastung darstellt und die allein aufgrund der Tatsache, dass sie in einem der 3 betroffenen Bundesländern wohnen bzw. ihre Kinder die Schule besuchen / besucht haben, gegenüber Restösterreich benachteiligt werden.

 

In der Anfragebeantwortung 2815/AB-BR/2015 hat das Bundesministerium angekündigt, dass „Familien im Bundesministerium für Finanzen jedoch ein sehr wichtiges Anliegen sind und daher diese Thematik im Rahmen der Arbeiten zur Steuerreform diskutiert werden wird.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Haben sich durch die Diskussion im Rahmen der Arbeiten zur Steuerreform Änderungen bzgl. dieser Thematik ergeben?

2.     Wenn ja, welche?

3.     Wenn nein, sind hier in absehbarer Zukunft Änderungen, eventuell die Gewährung des Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrages jedenfalls bis zum Ende des Schulbesuches, geplant?

4.     Wie viele Personen erhalten (voraussichtlich) im Jahr 2015 den Alleinerzieherabsetzbetrag?

5.     Wie viele Personen erhalten (voraussichtlich) im Jahr 2015 den Alleinverdienerabsetzbetrag?

6.     Bei wie vielen dieser Personen wird der Alleinerzieherabsetzbetrag bereits während des Jahres berücksichtigt?

7.     Bei wie vielen dieser Personen wird der Alleinverdienerabsetzbetrag bereits während des Jahres berücksichtigt?

8.     In wie vielen Fällen ist die Familienbeihilfe mit Ende Juni 2015 weggefallen und wie oft davon war der Wegfall der Familienbeihilfe durch den Schulschluss bedingt?

9.     In wie vielen Fällen müssen die betroffenen Familien nunmehr den von Jänner bis (zumindest) Juni 2015 bezogenen Alleinerzieherabsetzbetrag zurückzahlen?

10.  In wie vielen Fällen müssen die betroffenen Familien nunmehr den von Jänner bis (zumindest) Juni 2015 bezogenen Alleinverdienerabsetzbetrag zurückzahlen?

11.  Wie sehen Sie die Tatsache, dass allein der frühere Schulschuss in Wien NÖ und Burgenland bei der Rückzahlung des Alleinerzieherabsetzbetrages bzw. Alleinerziehersetzbetrages zu einer Ungleichbehandlung und zu Härtefällen in den übrigen Bundesländern führen kann?

12.  Wie sehen Sie die Tatsache, dass allein der frühere Schulschuss in Wien, NÖ und Burgenland bei der Rückzahlung des Alleinverdienerabsetzbetrages zu einer Ungleichbehandlung und zu Härtefällen in den übrigen Bundesländern führen kann?