7786/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Josef. A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit  

betreffend illegales Schächten

 

Wie die Kleine Zeitung am 22.12.2015 berichtete, wurde auf einem Hof in Hitzendorf elf Lämmer illegal geschächtet. Die 36-jährige Landwirtin verkaufte zwei türkischen Fleischhauern elf Lämmern und erlaubte ihnen, diese bei ihr auf dem Hof rituell zu schlachten. Laut der Tageszeitung habe sie nicht gewusst, dass das nicht erlaubt sei. Eine anonyme Anzeige führte zu einem Polizeieinsatz. Laut Polizei wurde den Lämmern, ohne vorhergehende Betäubung mit Strom, gleich auf dem Hof die Kehle aufgeschnitten. Nach dem Ausbluten wurden sie auch gleich gehäutet und zerlegt.

Erlaubt ist die rituelle Schächtung aber nur in eigens zugelassenen Schlachtstätten im Beisein eines Amtstierarztes.

(http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/chronik/4892524/Hitzendorf_Baeuerin-liess-Turken-elf-Laemmer-in-Scheune-schaechten)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen dieser Vorfall bekannt?

 

2.    Wurden die beiden Türken auf eine Ausbildung zum Schächten kontrolliert?

 

3.    Wo wäre der nächste zugelassene und registrierte Schlachtbetrieb gewesen, die in Ausnahmefälle das „Schächten“ erlauben?

 

4.    Welcher Amtstierarzt wäre für diesen Fall verantwortlich gewesen?

 

5.    Wie viele zugelassene und registrierte Schlachtbetriebe gibt es in Österreich, die in Ausnahmefällen das „Schächten“ erlauben?