7788/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Fahrservice Uber“

In der Bundeshauptstadt Wien gehen derzeit die Wogen wegen des sogenannten „Fahrservice Uber“ hoch, das jenseits der österreichischen Gewerbeordnung und der Betriebsordnung des Wiener Taxigewerbes seine Dienste mit Privatfahrzeugen anbietet. In diesem Zusammenhang sind weder die Standards des gewerberechtlich zugelassenen Taxis garantiert noch die Fahrgastrechte der Uber-Fahrservice-Benutzer. Kunden beschwerten sich laut Medienberichten via Social-Media-Postings über hohe Preise in der Silvesternacht. Kolportiert werden etwa Rechnungen über 166 Euro für eine innerstädtische Fahrt. Es gebe Unsicherheit für Konsumenten und Ärger über intransparente Preise. (Quelle: http://www.krone.at/Digital/Wiener_klagen_ueber_Wucher_bei_Mitfahr-App_Uber-Teure_Taxi-App-Story-489601)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Beschwerden sind beim BMASK in Sachen Konsumentenschutz wegen des Fahrservice Uber eingegangen?

2.    Welche Mängel im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten wurden in diesem Zusammenhang von Konsumenten gerügt?

3.    Werden Sie Initiativen setzen, um das „Fahrservice Uber“ konsumentenschutzrechtlich und hinsichtlich der Preisgestaltung überprüfen zu lassen?

4.    Wie viele Beschwerden sind beim BMASK in Sachen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz bereits wegen des Fahrservice Uber eingegangen?

5.      Werden Sie Initiativen setzen, um das „Fahrservice Uber“ vom Arbeitsinspektorat überprüfen zu lassen?