7813/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Bonusmeilen

Die Vielfliegerprogramme der großen Fluggesellschaften sollen die Kundenbindung verstärken, indem sie die häufige Nutzung derselben Gesellschaft mit Rabatten in Form von Freiflügen oder „Prämien“ belohnen.

Rechtlicher Probleme: Da auch bei Geschäftsreisen Punkte erworben werden, die dann allerdings personengebunden dem Reisenden und nicht dem Zahlenden zugutekommen, stellt die korrekte Abrechnung von Bonusmeilen eine gewisse Hürde dar. Kritiker sprechen schlicht von Bestechung, die dazu führt, dass nicht der günstigste Fluganbieter gewählt wird, sondern derjenige, der dem Reisenden die meisten Punkte anbietet. Viele Arbeitgeber legen im Arbeitsvertrag oder in einer Anordnung fest, dass die „Dienst-Meilen“ auch nur für Dienstreisen verwendet werden dürfen. Hält sich der Arbeitnehmer nicht daran, kann er abgemahnt und sogar gekündigt werden. Mittlerweile hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil veröffentlicht.

Andere Firmen verzichten jedoch zu Gunsten des Arbeitnehmers auf eine solche Regelung, und auch bei Freiberuflern, die für unterschiedliche Auftraggeber unterwegs sind, ist dies üblich. Manche Fluggesellschaften fordern aber, dass Prämien nur privat genutzt werden dürfen. Zu Rücktritten führte 2002 die sogenannte Bonusmeilen-Affäre, bei der Abgeordnete des Deutschen Bundestages, darunter der Grünen-Politiker Cem Özdemir sowie der Linken- Politiker Gregor Gysi, mit dienstlich angesammelten Bonuspunkten private Flugreisen durchführten.

In Deutschland können die Fluggesellschaften die Lohnsteuer aus Vereinfachungsgründen mit einem Pauschalsteuersatz von 2,25 % berechnen. Bemessungsgrundlage sind die insgesamt an inländische Kunden ausgeschütteten Prämien. Die Höhe des Steuersatzes berücksichtigt, dass ein Teil der Prämien keinen Arbeitslohn darstellt und ein anderer Teil wegen des Rabattfreibetrags steuerfrei wäre. (Quelle: wikipedia.org)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage

1.    Wie viele dienstliche Flugreisen wurden durch Sie, Mitglieder Ihres Ressorts, Kabinetts, bzw. nachgeordneter Dienststellen, in den Jahren 2014 und 2015 absolviert? (aufgegliedert nach Flugstrecken und Jahren)

2.    Wie viele Bonusmeilen (bzw. vergleichbare Bonusprogramme für Vielflieger) wurden dabei „erflogen“? (jährliche Aufgliederung)

3.    Kam es zu privaten Nutzungen dieser Bonusmeilen / Bonusprogramme?

4.    Wenn ja, von wem?

5.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

6.    Wenn nein, wie wurden diese Bonusmeilen / Bonusprogramme dienstlich genutzt?

7.    Sind in den Jahren 2014 und 2015 Bonusmeilen / Bonusprogramme dienstlich ungenutzt verfallen?

8.    Wenn ja, wie viele Meilen, bzw. welche Vergünstigungen?

9.    Wenn ja, warum?

10.  Wer kontrolliert die Nutzung dieser Bonusmeilen / Bonusprogramme?

11 .Wie wird diese Nutzung überprüft?