7817/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Schmid und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Klimagipfel

Große Erwartungen wurden in den Klimagipfel in Paris gesetzt und schließlich ein erfolgreicher Abschluss gefeiert. Durch die teilnehmende Regierungsdelegation Österreichs wurde das erzielte Ergebnis ebenfalls „hochgejubelt“.

Bereits einige Wochen nach den Erfolgsmeldungen stellt sich die mehr als berechtigte Frage nach der Richtigkeit der Erfolgsmeldungen, sowie ob man diesen vertrauen kann - eher nicht. Es wird wohl so sein, dass die Bevölkerung abermals zur Kasse gebeten wird. Dem Vernehmen nach erbringt Österreich ab 2020 jährlich einen Betrag von 100 Mio Euro.

Nunmehr ist die Katze aus dem Sack, zahlreiche Projekte korrupter Regierungen sowie skrupelloser Konzerne wurden unmittelbar nach dem „erfolgreichen Abschluß“ des Klimagipfels unter Dach und Fach gebracht.

Einige den Printmedien abzuleitende Projekte, deren Beschlüsse zur Umsetzung unmittelbar nach dem Klimagipfel erfolgten:

Ø 500 Km-Dschungel Highway in Kamerun

Ø Wildreservat „Selous“ in Tansania - neue Bergbaukonzessionen

Ø Das „Blaue Herz Europas“ auf dem Balkan soll mit bis zu 2700 Wasserkraftwerken zugepflastert werden

Zu angeführten Beispielen war das Gegenteil als positiver Abschluss des Klimagipfels zu erwarten. Die durch Österreich zu erbringende finanziellen Leistungen stellen eine weitere Belastung der Bevölkerung dar.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage

1.     An welche Organisation sind finanzielle Leistungen zu erbringen?

2.      Entspricht die Zusage von jährlich € 100 Mio ab 2020 der Wahrheit, bzw. in welcher Höhe wurden finanzielle Leistungen tatsächlich vereinbart?

3.      Wie erfolgt die Überprüfung deren widmungsgemäßen Verwendung?

4.      Wie wird der Zahlungsverkehr in dessen Gesamtheit überwacht/überprüft?

5.      In welcher Höhe ist der diesbezügliche heimische Verwaltungsaufwand anzusetzen?

6.      Wie und in welchen Abständen erfolgt eine Berichterstattung über die Verwendung geleisteter Österreichischer Steuergelder?