7818/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Schmid

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rückkehrhilfe für Flüchtlinge

Auf Grund einer nicht unerheblichen Zahl von Fremden, Flüchtlingen und Asylwerbern in Österreich wurde nunmehr eine Rückkehrhilfe eingerichtet. Die Betreuung von diesen Personen stellt einen immensen Kostenfaktor dar. Dienstleistungen erfolgen in großem Maße durch NGOs und private Firmen/Unternehmen.

Es liegen nun Informationen vor, wonach Personen welche eine Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen, neben einer Finanzhilfe, auch Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen können.

Den angebotenen Informationsgesprächen über asylrechtliche Chancen ist

abzuleiten, dass die Rückkehrhilfe auch bzw. überwiegend von jenen Asylwerbern in Anspruch genommen werden, welche keinen Anspruch auf Asyl nachweisen können.

Asyl stellt kein Bleiberecht auf Dauer dar. Es ist somit davon auszugehen, dass jene Personen welchen der Asylstatus zuerkannt wurde, eines Tages Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen.

Die Finanzierung der Rückkehrhilfe erfolgt über den ERF (Europäischen

Rückkehrfond) sowie das BM.I und umfasst die Rückkehr sowie die Reintegration im Heimatland. Unterstützungsleistungen sollen auch von der IOM (Internationale Organisation für Migration) erfolgen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1.    Durch welche Staaten wird der ERF getragen?

2.    Ist Österreich in diesem Fond Mitglied?

3.    Wenn ja, in welcher Höhe und in welchen zeitlichen Abständen erfolgen finanzielle Leistungen an diesen Fond?

4.    Durch welche Staaten wird die IOM getragen?

5.    Ist Österreich in dieser Organisation Mitglied?

6.    Wenn ja, in welcher Höhe und in welchen zeitlichen Abständen erfolgen finanzielle Leistungen an diese Organisation?

7.    Wie viele Personen haben sich bis dato um Rückkehrhilfe beworben bzw. haben diese erhalten?

8.    Wie hoch waren die Kosten hierfür? (Aufgegliedert nach Finanzhilfe, Beratungskosten, Rückkehrhilfe sowie der tatsächlichen Kosten für die Rückführung)

9.    Wie hoch waren/sind die Kosten für Hilfe und Betreuung im jeweiligen Heimatland?

10. In welcher Höhe belaufen sich Refundierungen angesprochener Fonds und Organisationen an Österreich?

11. In welcher Größenordnung werden Rückkehrhilfen für die Zukunft eingeplant?