7824/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Schmid
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entwicklungshilfe

In diversen Reden vor dem Nationalrat erklärten Sie wiederholt, die Bevölkerung
habe ein Recht auf Wahrheit. Dieser Einschätzung ist dem Grunde nach zu entsprechen, es fehlt jedoch an deren Umsetzung.

Es ist bekannt, dass das Budgetproblem im Ausgabenbereich und nicht im Einnahmenbereich liegt.

Werden nun die Staatsausgaben angesprochen, sind Finanzleistungen im Rahmen der EU-Mitgliedschaft als Nettozahler vorrangig zu nennen.

Nunmehr titelte die Kronenzeitung am 23. 1. 2016: „EU als Entwicklungshelfer: 15 Mrd Euro versickert.“

Es handelt sich um Entwicklungshilfe der EU u. a. an Marokko, Nigeria usw. Entsprechende Überprüfungen für deren widmungsgemäße Verwendung sind nicht bekannt bzw. nicht erfolgt. Darüber hinaus wurden keine Rücknahmevereinbarungen von Wirtschaftsflüchtlingen vereinbart.

Es kann davon ausgegangen werden, dass Österreich als „Nettozahler“ an den Finanzleistungen der EU-Entwicklungshilfe überprportional beteiligt ist, sodass sich nachstehende Fragen ergeben:

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage

1.    In welcher Höhe belaufen sich die österreichischen Leistungen zur Entwicklungshilfe

a)            in prozentueller als auch finanzieller Höhe an die EU

b)            in prozentueller als auch finanzieller Höhe an die begünstigten Staaten

c)            in prozentueller als auch finanzieller Höhe an die Ukraine

2.    Über welche Zeiträume und an wen wurden anteilige Entwicklungshilfen geleistet?

3.    in welcher Höhe wurden anteilige Entwicklungshilfen im Zeitraum der Flüchtlingswelle geleistet? (aufgegliedert nach begünstigen Staaten)