7825/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht an den Universitäten und Fachhochschulen

Laut Behinderteneinstellungsgesetz sind alle Dienstgeberlnnen mit 25 oder mehr Dienstnehmerlnnen verpflichtet, je 25 Dienstnehmerlnnen zumindest eine(n) begünstigte(n) Behinderte(n) anzustellen. Wenn dieser Verpflichtung nicht entsprochen wird, ist dafür eine Ausgleichstaxe zu entrichten.

Mit den Mitteln der Ausgleichstaxe werden zahlreiche wichtige Maßnahmen finanziert, die einen wertvollen Beitrag für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben darstellen.

Die Maßnahmen reichen von Zuschüssen und Darlehen bis hin zu Sachleistungen und dienen der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Um die Mittel zielgerecht zur Hebung der Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderungen einsetzen zu können, ist es notwendig den Status Quo zu kennen. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)                  Inwieweit wurden in den Jahren 2010 bis 2015 (Stichtag jeweils 31.12.) die Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz an den 21 öffentlichen Universitäten sowie an der Universität für Weiterbildung Krems erfüllt? Bitte um Angabe der Summe der relevanten Dienstnehmerlnnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung.

1 a)         Wie viele der besetzten Pflichtstellen entfielen auf KV-Angestellte, und wie viele entfielen auf pragmatisierte Mitarbeiterinnen bzw. ehemalige Vertragsbedienstete, die nicht in den Kollektivvertrag optiert haben?

1 b)        Wie verteilte sich die Anzahl auf das allgemeine und das wissenschaftliche Personal?

2)                  Wie hoch war die Ausgleichstaxe, die in den Jahren 2010-2015 von den einzelnen Universitäten bezahlt werden musste?

3)                  Wie viele begünstigte Behinderte gehörten am Stichtag 31.12.2015 an den einzelnen Universitäten a) der Professorenkurie an oder befanden sich b) in der Verwendungsgruppe V des allgemeinen Personals (Arbeitnehmerlnnen in leitenden Stellen)?

4)                  Wie viele der begünstigten Behinderten unter den KV-Angestellten hatten am Stichtag 31.12.2015 eine unbefristete Vollzeitanstellung (aufgeschlüsselt nach allgemeinem und wissenschaftlichem Personal)?

4 a)         Wie hoch war am Stichtag 31.12.2015 bei den begünstigten Behinderten der einzelnen Universitäten die Zahl der Vollzeitäquivalente im Vergleich zur Zahl der Köpfe insgesamt (aufgeschlüsselt nach allgemeinem und wissenschaftlichem Personal)?

4 b)         Wie hoch war am Stichtag 31.12.2015 bei den begünstigten Behinderten der einzelnen

Universitäten die Zahl der Vollzeitäquivalente im Vergleich zur Zahl der Köpfe in der Gruppe der KV-Angestellten (aufgeschlüsselt nach allgemeinem und wissenschaftlichem Personal)?

5)                  Gibt es an den einzelnen Universitäten gewählte Behindertenvertrauenspersonen, und wenn ja wie viele davon für das allgemeine Personal und wie viele davon für das wissenschaftliche Personal?

6)                  Gibt es in den Stellenausschreibungen einen Passus, der begünstigte Behinderte ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt? Wenn ja, wie lautet der Passus genau?

7)                   Falls die Einstellungsquote nicht erfüllt wird, welche Gründe machen das Ministerium und die einzelnen Rektorate dafür verantwortlich?