7826/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr.  Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

 

betreffend Harmonisierung des Wahlrechts in den Ländern

 

 

Bei der letzten Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl im Oktober 2015 wurden die Wahlleiter dahingehend eingeschult, dass die abgegebenen Stimmzettel der wahlberechtigten EU-Bürger nicht im Wahlsprengel geöffnet werden dürfen, sondern in das entsprechende Kuvert zu legen sind. Dieses Kuvert wurde in weiterer Folge von einem Mitarbeiter der Wahlbehörde abgeholt. In der schriftlichen Anweisung für die Wahlleiter steht nicht, dass dieses Kuvert versiegelt werden muss. Damit wurde das Vieraugenprinzip nicht durchgängig eingehalten und dem Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet. 

In der schriftlichen Anweisung für die Wahlleiter sind eben diese Fakten nachzulesen. Diese Bestimmung ist eine Neuerung gegenüber den vergangenen Wiener Gemeinderatswahlen und stellt eindeutig eine Verschlechterung dar!

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In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bundeskanzler folgende

ANFRAGE

 

 

 

1.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei hin künftigen Wahlgängen in Wien das Vieraugenprinzip lückenlos eingehalten wird?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Werden Sie ein Bundesgesetz vorlegen, welches eine Harmonisierung aller Länder betreffend das Wahlrecht vorsieht?

4.    Wenn nein, warum nicht?