7828/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Gebarung des Insolvenz-Entgelt-Fonds

 

Mit dem 1.1.2016 beträgt der Zuschlag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds nur noch 0,35% und wurde damit per Verordnung vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gesenkt. Es ist bemerkenswert, dass nun bereits innerhalb von zwei Jahren dieser Zuschlag ein zweites Mal um 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden konnte und damit innerhalb kürzester Zeit von 0,55% auf 0,35% gesenkt werden konnte.

Wir begrüßen diese Beitragssenkung ausdrücklich, da sie eine direkte Senkung der Lohnnebenkosten darstellt. Diese Lohnnebenkostensenkung wäre in Summe in einem viel umfangreicheren Ausmaß nötig , um tatsächlich arbeitsmarktpolitische Impulse zu setzen. Gerade vor diesem Hintergrund muss auch betrachtet werden, wie sich die Gebarung des Insolvenz-Entgelt-Fonds entwickelt hat, um mögliche weitere Senkungen zu prüfen. Hierzu ist aber auch notwendig, die anderen Einkünfte sowie die Ausgabenentwicklujng des Fonds unter die Lupe zu nehmen.

Als Oppositionspartei ist es zudem die Aufgabe, zu kontrollieren, ob die per Verordnung festgelegte Verringerung des Zuschlages auf 0,35% auch gesetzeskonform geschehen ist. Denn der Gesetzgeber gibt im § 12 Abs. 3 Z 2 konkret vor, wie sich bestimmte Kennzahlen in der Gebarung des Fonds entwickeln müssen, sodass eine Senkung des Zuschlages per Verordnung vonstatten gehen kann.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die Ausgaben des Insolvenz-Entgelt-Fonds für Insolvenz-Entgelte jährlich seit 2004?

2.    Wie hoch waren die sonstigen Ausgaben des Insolvenz-Entgelt-Fonds jährlich seit 2004? (aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachaufwand, Sonstiges)

3.    Aufgrund wie vieler Insolvenzen wurden jährlich seit 2004 Insolvenz-Entgelte aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds ausbezahlt?

4.    Wie viele Arbeitnehmer_innen profitierten jährlich seit 2004 von Insolvenz-Entgelten die aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds ausbezahlt wurden?

5.    Wie hoch waren die Einnahmen des Insolvenz-Entgelt-Fonds jährlich seit 2004 aufgrund der Einnahmequellen gem. § 12 Abs. 1 IESG?

a.    Mitteln, die dem Insolvenz-Entgelt-Fonds auf Grund übergegangener Ansprüche (§ 11) zufließen

b.    Eingänge der gemäß 16 Abs. 1 verhängten Geldstrafen

c.    Zinsen aus dem Geldverkehr

d.    einem vom Arbeitgeber zu tragenden Zuschlag zu dem vom Dienstgeber zu leistenden Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages gemäß § 2 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG),

e.    Mitteln aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik nach Maßgabe des § 14 AMPFG

f.      sonstigen dem Insolvenz-Entgelt-Fonds zufließenden Mitteln

6.    Wie hoch ist der Überschuss des IES-Fonds im Jahr 2016 laut Voranschlag?

7.    Wie hoch wäre der Überschuss des IES-Fonds im Jahr 2016 gewesen, wenn der Beitragssatz weiterhin 0,45% betragen hätte?

8.    Wie hat sich der Leistungsaufwand des IES-Fonds in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt?

9.    Wie hoch wird der Leistungsaufwand des IES-Fonds im Jahr 2016 laut Voranschlag sein?

10. Wie hat sich das Beitragsaufkommen des IES-Fonds in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt? Wie hoch wird das Beitragsaufkommen im Jahr 2016 unter Berücksichtigung des gesenkten Beitragssatzes laut Voranschlag sein?

11. Wie haben sich die Rücklagen des IES-Fonds in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt?

12. Wie werden sich die Rücklagen des IES-Fonds im Jahr 2016 unter Berücksichtigung des gesenkten Beitragssatzes laut Voranschlag entwickeln?