7909/J XXV. GP

Eingelangt am 28.01.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend TTIP Leseraum im Wirtschaftsministerium

 

Wie verschiedenen Medienberichten zu entnehmen war, hat das österreichische Wirtschaftsministerium einen TTIP Leseraum für Nationalratsabgeordnete und Bundesräte eingerichtet. Die Abgeordneten können hier offenbar Einsicht in Vertragsentwürfe und Textvorschläge zum Transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) nehmen.

Auch das deutsche Bundeswirtschaftsministerium bietet für Bundestagsabgeordnete und Landesregierungen ab kommender Woche Einsicht in geheime Unterlagen zum transatlantischen Freihandelsabkommen – schon jetzt hagelt es Kritik hinsichtlich der strengen Einschränkungen für die Abgeordneten. Der Zugang zu den TTIP-Dokumenten sei "derart begrenzt, dass von Transparenz und parlamentarischer Kontrolle weiterhin keine Rede sein kann", sagt Alexander Ulrich, Obmann der Fraktion Die Linke im EU-Ausschuss des Bundestages.

 (http://www.euractiv.de/sections/eu-aussenpolitik/ttip-dokumente-im-wirtschaftsministerium-einzusehen-321301)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende


ANFRAGE

 

  1. Um welche Verhandlungsdokumente, die im Wirtschaftsministerium eingesehen werden können, handelt es sich konkret?
  2. Welche konkreten Berechtigungen haben die Abgeordneten in Bezug auf die im entsprechenden Leseraum befindlichen Verhandlungsdokumente und Unterlagen?
    1. Dürfen Unterlagen fotografiert bzw. kopiert werden?
    2. Dürfen Unterlagen mitgenommen werden?
    3. Dürfen handschriftliche Notizen gefertigt und mitgenommen werden?
    4. Dürfen aus den Unterlagen gewonnene Erkenntnisse durch den jeweiligen Abgeordneten in Ausübung des Mandates öffentlich kommuniziert werden?
    5. Dürfen aus den Unterlagen gewonnene Erkenntnisse als Privatperson öffentlich kommuniziert werden?
    6. Ist die Zutrittsberechtigung zeitlich begrenzt bzw. wie oft konkret darf ein Abgeordneter in den Leseraum gehen?
  1. Warum wurde das Wirtschaftsministerium dafür vorgesehen, einen Leseraum einzurichten und nicht z.B. das Parlament?
  2. Inwiefern kann sich die Öffentlichkeit über weitere Verhandlungsprozesse in Sachen TTIP informieren?
  3. Inwiefern unterscheidet sich der im Wirtschaftsministerium eingerichtete Leseraum von seinem deutschen „Pendant“ hinsichtlich der rechtlichen Einschränkungen?
  4. In welcher Amtssprache werden die Dokumente zur Verfügung gestellt?