7939/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Registrierung der Flüchtlinge – Neuanfrage wegen mangelnder Beantwortung

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 24.11.2015 unter der Nr. 7134/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Registrierung der Flüchtlinge“ an Sie gerichtet. Der Antwort von Ihnen dazu, 6850/AB, war zu entnehmen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

„Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.“

 

Zu Frage 4:

„Wenn im Zuge der Registrierung festgestellt wurde, dass ein Fremder kein gültiges Reisedokument mit sich führte oder sonstige Gründe für eine Einreiseverweigerung vorlagen, erfolgte die Zurückweisung nach Slowenien.“

 

Zu den Fragen 1-3:

Es handelt sich dabei nicht um eine Rechtsauskunft sondern um die Vorgehensweise des Bundesministeriums bei „der Registrierung“ von Personen die ins Bundesgebiet einreisen unter verschiedensten Gründen.

 

Zu Frage 4:

Aufgrund des massenhaften Ansturms auf die Grenze in Spielfeld, wurden die Kontrollen ausgesetzt, daher kann diese Beantwortung nicht der Wahrheit entsprechen. „Die Presse“ berichtete am 23.10.2015 „Spielfeld: Polizei setzt Registrierung aus“

http://diepresse.com/home/politik/eu/4850947/Spielfeld_Polizei-setzt-Registrierung-aus
Spielfeld/Wien. Die Polizei hat die Registrierung der Flüchtlinge an der slowenisch-steirischen Grenze ausgesetzt. „Der Durchbruch tausender Menschen kann nur unter massiver Anwendung von Zwang verhindert werden“, heißt es in einer Aussendung der Landespolizeidirektion Steiermark. „Die Anwendung von Gewalt würde jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen, da sich unter den Flüchtlingen Frauen und Kinder befinden und Verletzungen wahrscheinlich werden.“ Es herrsche zwar Registrierungspflicht, sagt Polizeisprecher Leo Josefus, „aber unter den momentanen Voraussetzungen kommen wir nicht nach“.

Nach wie vor hält der Andrang von Flüchtlingen an. 6000 bis 7000 Menschen sollen von Freitagfrüh bis Freitagnachmittag über die Grenze gekommen sein. Wie schon in den vergangenen Tagen haben rund 1500 von ihnen Absperrungen in der Sammelstelle Spielfeld durchbrochen. Sie wollen schneller nach Deutschland und nahmen sich teilweise Taxis, die in Schlangen warteten. Hunderte gingen zu Fuß weiter, weil sie nicht glauben wollten, dass ihr Ziel noch hunderte Kilometer entfernt ist. Manche kehrten um.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.            Wie werden Flüchtlinge (Migranten) beim Eintritt ins Bundesgebiet am Grenzübergang Spielfeld registriert?

A)   Wenn sie Asyl beantragen?

B)   Wenn sie nicht um Asyl ansuchen und weiterreisen wollen?

2.            Wie und unter welchen Voraussetzungen werden Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt?

A)   Wenn sie um Asyl ansuchen?

B)   Wenn sie durchreisen wollen?

C)   Wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten wollen?

3.            Wie ist die Vorgehensweise wenn Flüchtlinge:

A)   über keine gültigen Reisedokumente verfügen?

1)    Bei Asylwerbern?

2)    Bei sonstigen Fremden?

B)   über gefälschte Dokumente verfügen?

1)    Bei Asylwerbern?

2)    Bei sonstigen Fremden?

C)   Offensichtlich eine falsche Identität angeben?

1)    Bei Asylwerbern?

2)    Bei sonstigen Fremden?

D)   Ihre Identität verschleiern?

1)    Bei Asylwerbern?

2)    Bei sonstigen Fremden?

4.            Wurden unter Bezugnahme auf die Frage 3, Fremde nach Slowenien zurückgewiesen?

A)   Wenn ja, warum?

B)   Wenn ja, wie viele?

C)   Wenn nein, warum nicht?