7939/J XXV. GP
Eingelangt am 29.01.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Registrierung der Flüchtlinge – Neuanfrage wegen mangelnder Beantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 24.11.2015 unter der Nr. 7134/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Registrierung der Flüchtlinge“ an Sie gerichtet. Der Antwort von Ihnen dazu, 6850/AB, war zu entnehmen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
„Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.“
Zu Frage 4:
„Wenn im Zuge der Registrierung festgestellt wurde, dass ein Fremder kein gültiges Reisedokument mit sich führte oder sonstige Gründe für eine Einreiseverweigerung vorlagen, erfolgte die Zurückweisung nach Slowenien.“
Zu den Fragen 1-3:
Es handelt sich dabei nicht um eine Rechtsauskunft sondern um die Vorgehensweise des Bundesministeriums bei „der Registrierung“ von Personen die ins Bundesgebiet einreisen unter verschiedensten Gründen.
Zu Frage 4:
http://diepresse.com/home/politik/eu/4850947/Spielfeld_Polizei-setzt-Registrierung-aus
Spielfeld/Wien. Die Polizei hat die Registrierung der Flüchtlinge an der
slowenisch-steirischen Grenze ausgesetzt. „Der Durchbruch tausender
Menschen kann nur unter massiver Anwendung von Zwang verhindert werden“,
heißt es in einer Aussendung der Landespolizeidirektion Steiermark.
„Die Anwendung von Gewalt würde jedoch dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit widersprechen, da sich unter den
Flüchtlingen Frauen und Kinder befinden und Verletzungen wahrscheinlich
werden.“ Es herrsche zwar Registrierungspflicht, sagt Polizeisprecher Leo
Josefus, „aber unter den momentanen Voraussetzungen kommen wir nicht
nach“.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie werden Flüchtlinge (Migranten) beim Eintritt ins Bundesgebiet am Grenzübergang Spielfeld registriert?
A) Wenn sie Asyl beantragen?
B) Wenn sie nicht um Asyl ansuchen und weiterreisen wollen?
2. Wie und unter welchen Voraussetzungen werden Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt?
A) Wenn sie um Asyl ansuchen?
B) Wenn sie durchreisen wollen?
C) Wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten wollen?
3. Wie ist die Vorgehensweise wenn Flüchtlinge:
A) über keine gültigen Reisedokumente verfügen?
1) Bei Asylwerbern?
2) Bei sonstigen Fremden?
B) über gefälschte Dokumente verfügen?
1) Bei Asylwerbern?
2) Bei sonstigen Fremden?
C) Offensichtlich eine falsche Identität angeben?
1) Bei Asylwerbern?
2) Bei sonstigen Fremden?
D) Ihre Identität verschleiern?
1) Bei Asylwerbern?
2) Bei sonstigen Fremden?
4. Wurden unter Bezugnahme auf die Frage 3, Fremde nach Slowenien zurückgewiesen?
A) Wenn ja, warum?
B) Wenn ja, wie viele?
C) Wenn nein, warum nicht?