7941/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Personal- und Infrastrukturentwicklung in den Rektoraten der österreichischen Universitäten, deren Verwaltung und sonstigen Organisationseinheiten

 

Die Rektorate der österreichischen Universitäten haben als deren oberste Organe gemäß Universitätsgesetz 2002 eine Reihe verantwortungsvoller und anspruchsvoller Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören die Leitung der Universität, deren Organisation, die Erstellung eines Entwicklungsplanes, der Satzungen und Leistungsvereinbarungen, das Studienwesen, die Erteilung der Lehrbefugnis, das Personalwesen, die Evaluation von Forschung und Lehre, das Finanzwesen sowie die Wissensbilanz einschließlich Vorlage eines Leistungsberichts. Dies alles erfordert eine adäquate Ausstattung und entsprechend hoch qualifiziertes Personal. Dass dafür entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, ist unbestritten. Das darf aber – gerade angesichts der notorischen Unterdotierung von Forschung und Lehre infolge der angespannten Budgetsituation – nicht dazu führen, dass die ohnehin knappen Mittel für eine allzu großzügige Besoldung der Entscheidungsträger, eine Aufblähung der Verwaltung oder eine unverhältnismäßig aufwendige Infrastruktur verschwendet werden.

 

Dass dies in der Praxis dennoch der Fall zu sein scheint, legt ein jüngst vom Rechnungshof (RH) vorgelegter Bericht nahe, der große Einkommensunterschiede bei den Gehältern in den Uni-Rektoraten dokumentiert. Der durchschnittliche Jahresbezug eines Rektoratsmitglieds lag demnach zwischen knapp 106.000  an der Medizinischen Universität Graz und 248.000 Euro an der Technischen Universität (TU) Graz. Ausgewiesen wurde dabei das Jahresbruttoeinkommen einschließlich Erfolgsprämien und freiwilligen Sozialaufwendungen auf Basis von Vollzeitäquivalenten. Wobei die Rektorate im Regelfall aus einem Rektor, der das höchste Einkommen hat und vollzeitbeschäftigt ist, sowie mehreren Vizerektoren, deren Aufgabengebiete je nach Anzahl unterschiedlich groß sind und die in Teilzeit arbeiten können, bestehen.

 


 

Auf Durchschnittsgehälter von 200.000 Euro oder mehr kamen Rektoratsmitglieder neben der TU Graz auch an der Medizinischen Universität Wien mit 240.000 Euro, der Musik-Uni Wien und der Wirtschaftsuniversität mit je 228.000, der TU Wien mit 225.000, der Montanuniversität Leoben mit 224.000, der Universität Wien mit 210.000 und der Universität Klagenfurt mit 200.000 Euro. Verhältnismäßig wenig erhielten ihre Kollegen am Salzburger Mozarteum, nämlich 127.000 Euro, an der Universität für Bodenkultur, wo es 138.000 Euro waren, und an der Akademie der bildenden Künste, wo ein Jahressalär von 153.000 Euro ausbezahlt wurde. Im Forschungsbereich verdienten die beiden Chefs des Austrian Institute of Technology (AIT) 2014 durchschnittlich je 311.000 Euro und wurden damit vom RH extra ausgewiesen, weil ihr Einkommen höher als jenes des Bundeskanzlers ausfiel, der „nur“ 295.000 Euro verdient. Die beiden Chefs der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) kamen im Schnitt auf 230.000 Euro, am Institute of Science and Technology Austria (ISTA) waren es 245.000 Euro.

 

Die im Bericht des Rechnungshofs zu Tage tretende hohe Bandbreite in der Dotierung der universitären Spitzenmanager – und das sind Rektoren oder sollten es zumindest sein! – sorgt für entsprechenden Klärungsbedarf. Zumal sie aus Steuergeld erfolgt und stets dem Grundsatz der Sparsamkeit zu genügen hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Wie hat sich der Personalstand der Rektorate der Universitäten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren, Universitäten und Gehaltsstufen?

 

2.      Hat das Ministerium die Personalentwicklung an den Universitäten zu steuern versucht, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Wie haben sich die Personalkosten in den letzten fünf Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Universitäten?

 

4.      Hat das Ministerium die Personalkosten an den Universitäten zu steuern versucht, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

5.      Wie haben sich die Personalkosten in der sonstigen Verwaltung der Universitäten und in ihren Organisationseinheiten in den letzten fünf Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Universitäten?

 

6.      Hat das Ministerium auch hier die Personalkosten zu steuern versucht, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.      In welchem Ausmaß hat sich der Raumbedarf der Rektorate, der sonstigen Verwaltung und der Organisationseinheiten der Universitäten in den letzten fünf Jahren entwickelt, gegliedert nach Jahren und Universitäten?

 

8.      Hat das Ministerium versucht, beim Raumbedarf steuernd einzugreifen, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Wie hoch waren die Kosten der Büroinfrastruktur der Rektorate bzw. der sonstigen Verwaltung und der Organisationseinheiten der Universitäten, also die Aufwendungen für Aus-, Um- und Neubau, Möblierung, technische Aus- und Nachrüstung, in den letzten fünf Jahren, gegliedert nach Jahren und Universitäten?

 

10.   Hat das Ministerium versucht, Einfluss auf die Kosten dieser Büroinfrastruktur zu nehmen, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

11.   Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren vom operativen Wissenschaftsbereich, also von Forschung und Lehre, in den Verwaltungsbereich der Universitäten gewechselt bzw. umgekehrt, gegliedert nach Jahren und Universitäten?

 

12.   Hat das Ministerium versucht, Einfluss auf diese Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur zu nehmen, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?