7946/J XXV. GP
Eingelangt am 29.01.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ermittlungen gegen linksextreme staats- und verfassungsfeindliche Personen und ebensolche Organisationen aufgrund deren Aufrufen zu Straftaten (Vorfälle 2014)
Im Jahr 2014 riefen linksextreme staats- und verfassungsfeindliche Personen sowie Organisationen sowohl im Internet als auch auf Flugzetteln wiederholt zu massiver Gewalt gegen den Staat bzw. seine Polizeibehörden und seine Bürger auf:
Zwei Tage nach Veröffentlichung des genanntes Ziels wurde von der Antifa zu einer Veranstaltung mit dem Titel „Massenblockaden als Ziviler Ungehorsam: Wir stellen uns quer!“ in die Akademie der bildenden Künste eingeladen, sodass sich somit auch hier eine Verbindung zu einer anarchistischen, verfassungsfeindlichen Organisation offenbarte.
Ausgehend vom Leitspruch der Ballgegner für 2015 „FPÖ – Burschenschafterball blockieren. Das muss der Letzte sein“ und vor dem Hintergrund der Gewaltexzesse der vergangenen Jahre ist es naheliegend, dass es sich bei der genannten Einladung wohl um zumindest die Planung, die Verabredung und den Versuch der Erfüllung strafbarer Tatbestände im Sinne des Strafgesetzbuches handelte.
4. Letztlich wurden in Wiener Gastronomiebetrieben Flugblätter und Plakate mit der Überschrift „Den Wiener Akademikerball unmöglich machen“ öffentlich ausgegeben bzw. angebracht, die militante Parolen enthalten. Der Autor bzw. die Autoren schlossen schon mit dem Slogan „Den Wiener Akademikerball unmöglich machen“ nicht nur mildere Formen des Protests aus, sondern es kam ihnen gerade darauf an, andere Bürger zu schikanieren und am Zugang zu der Veranstaltung Akademikerball zu hindern.
Die Proteste gegen den Akademikerball wurden im Vorfeld professionell organisiert und sogar trainiert (!), wie aus Flugblättern und Plakaten mit dem Hinweis „Achtet auf Veranstaltungen und Blockadetrainings“ unschwer hervorgeht. Die Veranstalter weisen offensichtlich Verbindungen zu Organisationen der „Antifa“ auf, die anarchistisches und somit staats- und verfassungsfeindliches Gedankengut proklamieren. Ein „Blockadetraining“ ist für die bloße Kundgabe von Meinungen im Sinne des österreichischen Versammlungsgesetzes nicht erforderlich und hatte vor dem Hintergrund der Ausschreitungen der vergangenen Jahre bloß den Zweck die Polizeiarbeit zu erschweren und Ballbesuchern den Weg zur Hofburg zu erschweren.
Eine ausführliche Darstellung der oben nur verkürzt wiedergegebenen Sachverhalte wurde am 08.01.2014 (1.), am 11.12.2014 (2.), am 18.11.2014 (3.) und am 16.12.2014 der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
aa.) Wenn „JA“, um wie viele Personen handelt es sich?
ba.) Wenn „JA“, um wie viele Personen handelt es sich?
bb.) Wenn „JA“, wie viele Personen wurden verurteilt?