7946/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

 

betreffend Ermittlungen gegen linksextreme staats- und verfassungsfeindliche Personen und ebensolche Organisationen aufgrund deren Aufrufen zu Straftaten (Vorfälle 2014)

 

Im Jahr 2014 riefen linksextreme staats- und verfassungsfeindliche Personen sowie Organisationen sowohl im Internet als auch auf Flugzetteln wiederholt zu massiver Gewalt gegen den Staat bzw. seine Polizeibehörden und seine Bürger auf:

 

  1. Verbindungen zu konkreten natürlichen Personen und zur Plattform nowkr.at zeigten sich zumindest im Zusammenhang mit einem Gedicht, in welchem nicht nur der Bau einer Bombe beschrieben wird („Ein Drittel Heizöl, zwei Drittel Benzin – Diese Mischung ist wirkungsvoll – Diese Mischung knallt ganz toll“), sondern auch explizit zur Anwendung von Gewalt gegen die Polizeibehörden (etwa „Den Bullen auf die Fresse hauen“, „Stampft die Polizei zu Brei“) und zum Diebstahl aufgerufen wird.

 

  1. Weiters gab die „Interventionistische Linke“ am 9.12.2014 auf ihrer Homepage  (www.interventionistische-linke.at) „den sogenannten Akademikerball zu verhindern“ und „vielfältige Mittel des Zivilen Ungehorsams dafür [zu] nutzen“ als ihr Ziel bekannt. Vor dem Hintergrund der Ausschreitungen und Gewaltorgien rund um den Akademikerball in den vergangenen Jahren war bei einer derart langfristigen Organisation mit dem Vorsatz zu zivilem Ungehorsam eine Wiederholungsgefahr bezüglich der Straftaten offensichtlich.

Zwei Tage nach Veröffentlichung des genanntes Ziels wurde von der Antifa zu einer Veranstaltung mit dem Titel „Massenblockaden als Ziviler Ungehorsam: Wir stellen uns quer!“ in die Akademie der bildenden Künste eingeladen, sodass sich somit auch hier eine Verbindung zu einer anarchistischen, verfassungsfeindlichen Organisation offenbarte.

 

  1. Einem Kurierbericht vom 10.11.2014 lässt sich entnehmen, dass auch die antifaschistische Organisation „Offensive gegen Rechts“ gegen den Akademikerball mobilisierte und auf Facebook zu einer Demonstration einlud. Dem Bericht zufolge sollen zum Zeitpunkt der Berichterstattung 600 Demonstranten diese Einladung angenommen haben.

Ausgehend vom Leitspruch der Ballgegner für 2015 „FPÖ – Burschenschafterball blockieren. Das muss der Letzte sein“ und vor dem Hintergrund der Gewaltexzesse der vergangenen Jahre ist es naheliegend, dass es sich bei der genannten Einladung wohl um zumindest die Planung, die Verabredung und den Versuch der Erfüllung strafbarer Tatbestände im Sinne des Strafgesetzbuches handelte.

 

4.    Letztlich wurden in Wiener Gastronomiebetrieben Flugblätter und Plakate mit der Überschrift „Den Wiener Akademikerball unmöglich machen“ öffentlich ausgegeben bzw. angebracht, die militante Parolen enthalten. Der Autor bzw.  die Autoren schlossen schon mit dem Slogan „Den Wiener Akademikerball unmöglich machen“ nicht nur mildere Formen des Protests aus, sondern es kam ihnen gerade darauf an, andere Bürger zu schikanieren und am Zugang zu der Veranstaltung Akademikerball zu hindern.

Die Proteste gegen den Akademikerball wurden im Vorfeld professionell organisiert und sogar trainiert (!), wie aus Flugblättern und Plakaten mit dem Hinweis „Achtet auf Veranstaltungen und Blockadetrainings“ unschwer hervorgeht. Die Veranstalter weisen offensichtlich Verbindungen zu Organisationen der „Antifa“ auf, die anarchistisches und somit staats- und verfassungsfeindliches Gedankengut proklamieren. Ein „Blockadetraining“ ist für die bloße Kundgabe von Meinungen im Sinne des österreichischen Versammlungsgesetzes nicht erforderlich und hatte vor dem Hintergrund der Ausschreitungen der vergangenen Jahre bloß den Zweck die Polizeiarbeit zu erschweren und Ballbesuchern den Weg zur Hofburg zu erschweren.

 

Eine ausführliche Darstellung der oben nur verkürzt wiedergegebenen Sachverhalte wurde am 08.01.2014 (1.), am 11.12.2014 (2.), am 18.11.2014 (3.) und am 16.12.2014 der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. In welchem konkreten Stand befinden sich die Ermittlungsverfahren zu den oben (unter 1.-4.) angeführten Sachverhalten?
  2. Haben die Ermittlungsverfahren zur Ausforschung von Tätern geführt?
    1. Wenn „JA“, ist die Staatsanwaltschaft hinsichtlich dieser nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion) vorgegangen?

aa.) Wenn „JA“, um wie viele Personen handelt es sich?

    1. Wenn „JA“, hat die Staatsanwaltschaft hinsichtlich dieser Anklage erhoben?

ba.) Wenn „JA“, um wie viele Personen handelt es sich?

bb.) Wenn „JA“, wie viele Personen wurden verurteilt?

  1. Gegen wie viele Personen wird aktuell ermittelt?
  2. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen (ggf. ehemalige) Mitglieder und Funktionäre von „NOWKR“ ermittelt?
  3. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der „Interventionistischen Linken“ ermittelt?
  4. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der „Offensive gegen Rechts“ ermittelt?
  5. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) ermittelt?
  6. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der Grünen Jugend (GJ) ermittelt?
  7. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der Sozialistischen Jugend (SJ) ermittelt?
  8. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre anderer links oder extrem linksgerichteter oder auch linksmilitanter Organisationen ermittelt? Wenn ja, gegen wie viele und um welche Organisationen handelt es sich?
  9. Wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren Handlungen wird oder wurde hauptsächlich ermittelt?