7947/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

 

betreffend Ermittlungen gegen linksextreme staats- und verfassungsfeindliche Personen und ebensolche Organisationen aufgrund deren Aufrufen zu Straftaten (Vorfälle 2015)

 

Im Jahr 2015 riefen linksextreme Personen bzw. Organisationen sowohl im Internet als auch anlässlich einer Pressekonferenz wiederholt dazu auf Bürger am Besuch des Akademikerballs durch zumindest Gewalt, Drohung und Nötigung zu hindern.  Auf diversen Internetseiten wurden konkrete Blockadepläne der Veranstaltung öffentlich verlautbart, sogar mit dem Einsatz einer Bombe wurde gedroht.

 

Vor dem Hintergrund der Gewaltexzesse und Ausschreitungen der vergangenen Jahre (etwa Landfriedensbruch, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt), die im Zuge von „Demonstrationen“ rund um den Akademikerball stattgefunden haben, wurden auf der erwähnten Presskonferenz zudem auch militante staats- und verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt („Für uns ist die weitere Existenz Österreichs, Deutschlands […] eine pure und ständige Provokation“) und eine Art Kriegserklärung gegen die österreichische Gesellschaft abgegeben („Wir wollen die Gesellschaft in Österreich genau wie in Deutschland nicht nur für ihre Exzesse angreifen“).

 

All diese Aufrufe dienten nicht nur dazu die Handlungsfreiheit der Ballbesucher bewusst und gewollt einzuschränken, sondern auch den Vorsatz Straftaten zu begehen bei anderen Personen zu wecken. Insbesondere aufgrund der angeführten in den letzten Jahren verwirklichten Straftatbestände und der Dauerhaftigkeit der Zusammenschlüsse könnte es sich um kriminelle -, möglicherweise auch um terroristische Vereinigungen (iSd Strafgesetzbuches) handeln.

 

Eine ausführliche Darstellung der oben nur verkürzt wiedergegebenen Sachverhalte wurde am 19.01.2015, am 21.01.2015, am 28.01.2015 und am 06.02.2015 der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. In welchem konkreten Stand befinden sich die Ermittlungsverfahren zu den oben angeführten Sachverhalten?
  2. Haben die Ermittlungsverfahren zur Ausforschung von Tätern geführt?
    1. Wenn „JA“, ist die Staatsanwaltschaft hinsichtlich dieser nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion) vorgegangen?

aa.) Wenn „JA“, um wie viele Personen handelt es sich?

    1. Wenn „JA“, hat die Staatsanwaltschaft hinsichtlich dieser Anklage erhoben?

ba.) Wenn „JA“, um wie viele Personen handelt es sich?

bb.) Wenn „JA“, wie viele Personen wurden verurteilt?

  1. Gegen wie viele Personen wird aktuell ermittelt?
  2. Konnte der Autor mit dem Pseudonym Barret Brown @FibsFreitag ausgeforscht werden?
  3. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre von „NOWKR“ ermittelt?
  4. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre des Bündnisses „…ums Ganze!“ ermittelt?
  5. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der „Offensive gegen Rechts“ ermittelt?
  6. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) ermittelt?
  7. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der Grüne Jugend (GJ) ermittelt?
  8. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre der Sozialistischen Jugend (SJ) ermittelt?
  9. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder bzw Organwalter der Studienrichtung Politikwissenschaft (Universitätsstraße 7/2, 1010 Wien) ermittelt?
  10. Wurden Organisationen aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens als kriminelle-  oder terroristische Vereinigungen  (iSd Strafgesetzbuches) eingestuft bzw verboten?