7948/J XXV. GP
Eingelangt am 29.01.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend ausländische Raser und EUCARIS
Die Verfolgung von Verkehrssündern mit ausländischen Kennzeichen erfolgte bisher wenig ergiebig und daher mit wenig Disziplinierungspotential. Das intereuropäische Datenaustauschsystem EUCARIS sollte vordergründig Abhilfe schaffen und die grenzüberschreitende Ermittlung des Zulassungsinhabers ermöglichen. Der Anwendungsbereich des Systems beschränkt sich weitgehend auf Geschwindigkeitsübertretungen. Hinsichtlich der Bezahlung der Strafen hat sich jedoch durch EUCARIS nichts geändert. Ein etwaiges Verfahren im Falle der Zahlungsverweigerung muss weiter nach bestehenden bi- sowie multilateralen Rechtsvorschriften abgewickelt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Welche Staaten wenden EUCARIS aktuell bereits an?
2. Kann anhand statistischer Daten nachgewiesen werden, dass EUCARIS zu einem Rückgang bei Verkehrsstrafen ausländischer Raser geführt hat?
3. Wenn ja, worauf bezieht sich diese Analyse im Detail?
4. Wenn nein, welche Kosten waren mit der Einführung von EUCARIS verbunden?
5. Welche Maßnahmen sind in Abwicklung, um eine verlässliche Rechtsbasis zur Eintreibung von Strafen ausländischer Verkehrssünder zu schaffen?
6. Welche Stellen sind an den Verhandlungen beteiligt und wann kann mit konkreten Verhandlungsergebnissen gerechnet werden?