7953/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Dienstpistolen im Wiener Magistrat

 

 

Die Tageszeitung "Kronen Zeitung" schreibt in ihrer Printausgabe am 19. Jänner 2015, dass der Wiener Magistrat auch Dienstpistolen zum Inventar gehören.

Wörtlich heißt es in dem Artikel: "...Wie Polizisten sind auch einige Beschäftigte der Stadt Wien mit Dienstpistolen ausgestattet. "da geht es um Securityaufgaben.Wir haben sensible Einrichtungen zu schützen", sagt Rudolf Gerlich von der Magistratsdirektion. Wie viele Waffen und welche Fabrikate die städtischen "Hilfssheriffs" benutzen, darüber gibt der Bericht keine Auskunft. Auch das Rathaus schweigt. "Aus Sicherheitsgründen", so der Obersenatsrat. Gleich nebulos bleibt, ob die Magistratler mit Schießeisen eher Gebäude oder Personen schützen. Die Prüfer stoßen sich allerdings daran, dass der Pistolenbestand in den Vorjahren etwas schlampig aufgezeichnet worden ist..."

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Hat Wien ein eigenes Waffenzuteilungsgesetz?

2.    Wenn ja, wie heißt dieses Gesetz, bzw welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Magistratswaffen?

3.    Wie erfolgt die Ausbildung jener Personen, welche befugt sind, diese Waffen dienstlich zu betätigen?

4.    Nach welcher Befugnis schreiten diese Personen ein?