7957/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Flüchtlingsunterbringung in der Kaserne Langenlebarn

 

Wie im Dezember 2015 bekannt wurde, machte das Innenministerium vom sogenannten „Durchgriffsrecht“ Gebrauch und gab die Unterbringung von rund 150 Asylwerbern auf dem Gelände des Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn bekannt. Da es sich hier um eine aktive militärische Liegenschaft mit entsprechendem Dienstbetrieb handelt, muss den Aspekten der Beeinträchtigung desselben und der Sicherheit besondere Beachtung zugemessen werden. Immerhin ist das Betreten einer Kaserne aus sicherheitspolitischen und militärischen Gründen nur entsprechend Berechtigten, vordergründig Angehörigen des Bundesheeres sowie zivilen Bediensteten, vorbehalten, die auch über entsprechende Berichtigungsdokumente verfügen.  Darüber hinaus ist der Fliegerhorst Brumowski ein Einsatzflughafen, auf dem Helikopter vom Typ „Black Hawk“ stationiert sind. Dies führt zu besonders hohen Sicherheitsstandards, welche sogar Trainings des Heeressportvereins auf dem Kasernenareal untersagen. Die „Kronenzeitung“ zitierte in ihrer Ausgabe vom 30. Dezember 2015 dazu Angehörige dieses Vereins: „Man hat uns das aus Sicherheitsgründen untersagt. (…) Jetzt kommen 150 Flüchtlinge auf das Gelände. Das soll jedoch kein Sicherheitsproblem sein?“. Von Lokalpolitikern wurde des Weiteren kritisiert, dass die Unterbringung dieser Asylwerber auf einem Areal erfolgt, welches an sich für die Ausbildung von Grundwehrdienern benötigt wird und es so zu Einschränkungen bei dieser kommt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie wird der Zugang der Asylwerber zum Kasernenareal konkret geregelt?
  2. Auf welche Art und Weise werden dabei militärische Sicherheitsinteressen gewahrt?
  3. Mussten für die Unterbringung der Asylwerber Adaptierungen vorgenommen werden?
  4. Wenn ja, welche und wie hoch war der dafür notwendige Kostenaufwand, falls nein, warum nicht?
  5. Kommt es durch die Unterbringung zu Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes?
  6. Wenn ja, zu welchen?
  7. Welcher Unterschied besteht hinsichtlich der Sicherheitsstandards bei der Benützung des Kasernenareals durch den Heeressportverein und der Unterbringung von Flüchtlingen?