7965/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Grenzzaun-Beschaffung

BEGRÜNDUNG

 

Ein Zaun ist keine adäquate Antwort auf die Flüchtlingsherausforderung. Der zuerst etwas wolkig als „bauliche Maßnahme“ umschriebene Grenzzaun in Spielfeld wirft aber außerdem hinsichtlich der Umstände und der Vorgangsweise bei der Beschaffung zahlreiche Fragen auf.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Form der Beschaffung wurde gewählt (Kauf/Miete/operatives Leasing/Finanzierungsleasing etc.)?

2)    Vertreten sie die Auffassung, dass bei einem Leasing eine Ausschreibung unnötig sei?

3)    Welche Form der Ausschreibung wurde gewählt und was war die Begründung dafür?

4)    Fand eine europaweite Ausschreibung statt, und wenn nicht, warum nicht?

5)    Wie viele Vergleichsangebote wurden eingeholt?

6)    War das Angebot, das den Zuschlag erhielt, der Billigstbieter?

7)    Wenn es nicht der Billigstbieter war, welche Qualitätskriterien führten stattdessen zum Zuschlag?

8)    Welcher Anforderungskatalog wurde vor Beschaffung des Zauns definiert?

9)    War es eine Anforderung, dass der Zaun besonders weich zu sein hatte, besonders leicht zu über- oder unterklettern, oder sind diese Eigenschaften die Folge aus anderen geforderten Kriterien?

10) Wie hoch ist der Beschaffungspreis und was für Leistungen sind inkludiert?

11) Wenn die medialen Berichte zutreffen und es ein Leasingvertrag ist, was für Bedingungen wurden für das Ende der Leasingdauer vereinbart? Geht der Zaun unentgeltlich in den Besitz der Republik über, bzw. kann er zu einem fixierten Abschlagpreis erworben werden, bzw. nimmt ihn der Lieferant zurück und sind dann eventuell noch Reparaturkosten fällig?

12) Planen sie weitere „bauliche Maßnahmen“ an der Grenze?