7997/J XXV. GP

Eingelangt am 08.02.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Staatsanwaltschaft Wien führt seit 2015 zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen OSV-Funktionäre und den Österreichischen Schwimmverband. Angezeigte und Beschuldigte OSV-Funktionäre stellen sich am 4.3.2016 am Verbandstag bis zum Jahr 2020 der Wiederwahl als Vorstände

 

 

Der Österreichische Schwimmverband OSV hat seit nunmehr 2012 die Dauerthemenführerschaft in der österreichischen Sportpolitik, wenn es um die systematische Aufarbeitung und Aufdeckung von Missständen, Korruption und Malversationen geht. Zahlreiche parlamentarische Anfragen und eine seit Jahren andauernde negative Medienberichterstattung pflastern den Weg der unbeugsamen OSV-Funktionsführung. Der politische Druck auf den OSV zeigt jedoch langsam Erfolge und es zeichnen sich auf Grund von Budgetkürzungen durch den Fördergeber/Sponsoren (ca. 500.000 Euro weniger Budget p.a.) und nun auch auf Grund der fortschreitenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien am Ende des Tages wohl Anklagen, Prozesse und damit Verurteilungen ab. Der entstandene Schaden liegt mit ziemlicher Bestimmtheit kumuliert im mehrfachen Millionen Euro Bereich. Der Österreichische Schwimmverband wird neben zahlreichen ehemaligen und aktuellen OSV-Funktionären zwischenzeitlich als solches ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigter geführt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat mit Schreiben vom 11. Juni 2015 dem OSV mitgeteilt, gegen den OSV als belangter Verband wegen des Verdachts des Förderbetrugs zu Lasten BSO/Gemeinde Wien in den Jahren 2006-2013 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

 

Die Situation hat sich seit März 2014, und damit unter der „aktuellen OSV-Führung“, noch einmal drastisch verschärft. Es wurde von den Beschuldigten OSV-Funktionären dem Außenbetrachter die Einsetzung eines „Neuen Vorstandes“ am Verbandstag vorgegaukelt, jedoch – wenn man sich das Ganze im Detail ansieht - mit den gleichen „Alten Gesichtern“. Diese handelnden Funktionäre haben dafür gesorgt, dass die Prozesse weitergeführt werden, sich das Prozessrisiko auf mehr als 600.000 Euro erhöht (Tendenz steigend), dass Mediationsverfahren boykottiert werden und sie weiterhin in den Positionen bleiben, um etwaigen Regressforderungen aus dem Privatvermögen zu entgehen. Die OSV-Führung ist an keiner Beilegung der Streitigkeiten und Lösungen im Sinne des Sportes interessiert. Neben der Vernichtung und Ausschluss des Salzburger Schwimmverbands und der faktischen Demolierung der Reputation des Österreichischen Schwimmverbands droht nun eine Klagewelle an den Wiener Landesschwimmverband. Dafür zeichnet maßgeblich OSV-Rechtsreferent Arno Pajek verantwortlich.

 

Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Wien und ein von denen in Auftrag gegebenes Gutachten durch M&A Treuhand WP und Stb GmbH, Mag. Kohlhauser (Kosten für die Erstellung des Gutachtens ca. 350.000 Euro) zeigen auf, wie in den letzten Jahrzehnten und bis dato durch die OSV-Führung systematischer Förderbetrug begangen wurde und wird. Dass hierbei Steuergelder in Millionenhöhe verschleudert werden, daran denken die OSV-Funktionäre nicht, sondern bestätigen sich auf jedem Verbandstag immer wieder selbst mit ihren eigenen Stimmen und Vollmachten.

 

Eben genau deshalb ist vom Gesetzgeber und der Justiz alles daran zu setzen, dass hier im Anschluss an die möglichen Anklagen und Verurteilungen Regressforderungen gegenüber den handelnden OSV-Funktionären gestellt werden und in keinem Fall der Steuerzahler für diese Veruntreuungen auf den Kosten sitzen bleibt.

 

Die Staatsanwaltschaft Wien führt in der Causa OSV aktuell im Februar 2016 bereits eine lange Liste an Beschuldigten und führt darüber hinaus weitere laufende Ermittlungsverfahren gegen nahezu die gesamte aktuelle OSV-Funktionärsführungsspitze (u.a. gegen Vizepräsidenten, Schriftführer, Generalsekretär, Rechtsreferenten, Finanzreferenten). Zur Erklärung bedeutet das, dass als ersten Schritt auf Grund von mehreren Sachverhaltsdarstellungen des BMLVS, Geschädigten und Anzeigern die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen eingeleitet hat bzw. laufend führt, und daraus ergebend die Ermittlungsverfahren bereits insofern in die nächste Ebene zur möglichen Anklage geführt hat, indem zahlreiche Funktionäre des OSV nun von der Staatsanwaltschaft Wien mit dem Status „Beschuldigte“ geführt werden.

 

Unter anderem bestätigt aktuell die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen, die einer Sachverhaltsdarstellung vom 6.7.2015 zu Grunde liegen, gegen ehemalige und nahezu alle aktiven, führenden Vorstandsfunktionäre des Österreichischen Schwimmverbandes mit Schreiben vom 15. Jänner 2016. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt hier u.a. gegen den aktuellen Präsidentschaftskandidaten, Rechtsreferent Arno Pajek (im Brotberuf Rechtsanwalt) und seine ebenfalls verdächtigten Funktionärskollegen, Schriftführer Herbert Schurm, Generalsekretär Thomas Unger, den Vizepräsidenten Stefan Opatril und den Finanzreferenten Werner Kühnert und wirft den Verdächtigen OSV-Funktionären u.a. schweren Betrug, Untreue, Fördermissbrauch, Urkundenfälschung und Bildung einer kriminellen Organisation vor. Der Österreichische Schwimmverband wird zwischenzeitlich als solches ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigter geführt.

 

Eine unrechtmäßige Kündigung des Wasserballnationaltrainers durch die beiden Vizepräsidenten Gerd Lang und dem Erste Bank Risk Manager Peter Rothbauer hatte nicht nur eine Klage und daraus resultierende Gerichtsprozesse zur Folge, sondern ein Ermittlungsverfahren der Gebietskrankenkasse, die dem OSV mehrere Besuche zwecks „Abgabenhinterziehung“ abstattete, zuletzt im Jänner 2016. Es wird auf Grund der Abgabenhinterziehung von Strafzahlungen und Rückforderungen im sechsstelligen Eurobereich ausgegangen.


Die beiden Vizepräsidenten Stefan Opatril und Peter Rothbauer nutzen ihre Funktionen im OSV zwecks Bevormundung ihrer eigenen Kinder. Unter anderem nimmt der ehemalige OSV-Präsident Stefan Miklauz in einem Interview in „die Presse“ dazu insofern Stellung, indem er dem Tiroler Opatril massive Interventionen zur Bevorteilung von dessen Tochter bei der Entsendung zu internationalen Bewerben als aktive Athletin vorwirft. Peter Rothbauer hat das Bundessportzentrum Südstadt für seinen Sohn zweckentfremdet und auf ihn zugeschnitten.

 

Zuletzt am 12.12.2015 wurde ein offensichtlich regelwidriges und nicht anzuerkennendes Testschwimmen im Zuge einer Tiroler Vereinsmeisterschaft unter der Leitung des OSV-Vizepräsident Stefan Opatril durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wie erwähnt u.a. wegen Untreue gegen Vizepräsident Stefan Opatril.

Dieser Wettkampf wurde ganz kurzfristig anberaumt und als nationaler Wettkampf ausgeschrieben. Der Sinn und Zweck war offensichtlich eine Tiroler Rekordverbesserung von Opatrils Tochter Lena über 1500m Freistil. Dieser Wettkampf bestand lediglich aus drei Bewerben und insgesamt drei Schwimmerinnen. Dieser Wettkampf und die Ausschreibung dazu widerspricht eindeutig den Wettkampfbestimmungen. Das bedeutet, dass bei jedem dieser drei Bewerbe nur eine einzige Schwimmerin am Start war; die Rekorde – die dem Anschein nach bei einem irregulären Wettkampf geschwommen wurden, sind bereits in den Medien publiziert. Die Kosten für diesen Wettkampf bzw. etwaige Förderungen, die Stefan Opatril bzw. sein Verein für die Durchführung erhalten haben möge, sind derzeit noch nicht bekannt.

 

Über diese wesentlichen Entwicklungen hat die OSV-Führungsebene bisher keine relevanten Informationen gegenüber den OSV-Mitgliedsvereinen, dem Verbandstag, den Landesschwimmverbänden in den Bundesländern, Medien und BMLVS weitergegeben. Vielleicht halten diese Beschuldigten Funktionäre diese Tatsache nicht als wichtig genug, um ihre „Stakeholder“ und damit ihre obersten Gremien davon in Kenntnis zu setzen. Das bedeutet, dass vor den Delegierten, den Mitgliedsvereinen und dem Verbandstag die Tatsache, dass gegen die aktuelle OSV-Führung ermittelt wird und der Österreichische Schwimmverband als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft Wien geführt wird, von den OSV-Führungsfunktionären verheimlicht wird!

 

Auf Nachfrage leugnet die OSV-Führung diese Entwicklungen und stempelt diese Sachverhaltsdarstellung und Ermittlungen als bloße Erfindung der Medien ab. Den Medien ist zu entnehmen, dass zuletzt im Rahmen einer Pressekonferenz im Dezember 2015 und einem Prozess im Jänner 2016 der Präsidentschaftskandidat Arno Pajek, der in seinem Brotberuf Rechtsanwalt ist, die Existenz der besagten Sachverhaltsdarstellung gegenüber Medienvertretern, Anwälten und Richtern leugnet.

 

In meiner Anfrage 6325/J vom 26.08.2015 betreffend „des drohenden Untergangs des Österreichischen Schwimmverbands“, nehme ich u.a. auf die offensichtliche Konkursverschleppung und Anstiftung zur Konkursverschleppung bzw. Neugründung eines Parallelverbandes zur Konkursverschleppung auf Basis der Ergebnisse des TPA Horwath Berichts aus dem Jahr 2014 Stellung. Herr Bundesminister Klug meint im Zuge der Anfragebeantwortung 6120/AB vom 23.10.2015 selbst zu Frage 1 „Können Sie ausschließen, dass es unter der jetzt von Ihnen angekündigten ministeriellen Begleitung, zu weiteren falschen Förderabrechnungen oder Fördermittelmissbräuchen kommt“ und Frage 35 „Inwieweit können Sie versichern, dass Sie bzw. ihr Ministerium von Herrn Generalsekretär Thomas Unger und anderen OSV-Funktionären, immer korrekt und ausreichend informiert wurden“, dass allfälliges kriminelles Handeln, Verstöße gegen Förderrichtlinien oder Fehlinformationen nie ausgeschlossen werden können. Ebenso hat die Abgeordnete Dr. Gabriella Moser zu diesem Thema eine parlamentarische Anfrage im Jahr Juli 2015 an das BMLVS gestellt (Anfrage 6152/J vom 09.07.2015). Ihr Vorgänger, Bundesminister Klug gibt in seiner Beantwortung vom 9. September 2015 an Frau Dr. Moser folgendes schriftlich an: „In dieser Causa (damit ist wohl Konkurs-verschleppung gemeint) hat das BMLVS Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet“.

 

Das bedeutet, dass resultierend auf Grund der Prüfung des Sachverhalts „Konkursverschleppung“ durch das BMLVS eine weitere Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde. Das bedeutet weiter, dass das BMLVS eine Konkursverschleppung nicht ausschließen konnte, und die Strafverfolgung daher von einer Konkursverschleppung ausgehen wird.

 

Völlig weltfremd und 180 Grad differenziert nimmt Präsidentschaftskandidat Arno Pajek dazu in den Medien Stellung, indem er in der „Presse“ vom 15.11.2015 dazu Stellung bezieht: „Behauptungen, Funktionäre seien der Konkursverschleppung schuldig, seien durch eine Studie widerlegt“.

 

Der aktuelle OSV-Vorstand, der sich selbst seit dem Verbandstag im März 2014 als „neuer Vorstand“ präsentiert, besteht aus dem Präsidentschaftskandidaten, Rechtsanwalt Arno Pajek (seit 20.12.2013 als Referent für Rechtsangelegenheiten in den geschäftsführenden Vorstand des OSV kooptiert, Staatsanwaltschaft Wien ermittelt), Schriftführer Herbert Schurm (wird von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigter geführt), Schwimmwart Manfred Otte (seit dem Jahr 1984 ein OSV-Vorstands-Urgestein), Grete Kugler (Geschäftsführerin der ominösen GmbH), Alexandra Worisch, Hubert Fessl, Wolfgang Raber und Nina Dietrich. Der ehemalige Finanzreferent Thomas Unger (Staatsanwaltschaft Wien führt Ermittlungen) wurde 2014 als Generalsekretär bestätigt und nicht mehr als Finanzreferent. Neu hinzu kamen die drei Vizepräsidenten Stefan Opatril (Staatsanwaltschaft Wien führt Ermittlungen), Gerd Lang und Peter Rothbauer bzw. als Finanzreferent Werner Kühnert (Staatsanwaltschaft Wien führt Ermittlungen) hinzu. Das bedeutet, dass Dreiviertel des „Alten Vorstandes“ auch im „Neuen Vorstand“ erhalten sind und wie bisher weiterhin eine aktive Rolle spielen.

 

Es ist hier auch wesentlich zu betonen, dass dieser Vorstand und die obig genannten Funktionäre sowohl am Verbandstag 2014 und auch 2015 nicht entlastet wurden. Die letzte Entlastung des Vorstandes war am Verbandstag 2012. Das bedeutet, der OSV-Vorstand ist seit nunmehr vier Jahren durch die Delegierten nicht entlastet.

 

Es stellt sich die Frage, warum diese angezeigten und beschuldigten OSV-Funktionäre immer wiedergewählt und noch immer in Amt und Würden sind. Zahlreiche Versuche von Mitgliedsvereinen und Delegierten, diese mutmaßlich kriminellen Funktionäre, u.a. durch Einberufungen von a.o. Verbandstagen zur Abwahl, loszuwerden und abzuberufen sind fehlgeschlagen. Die aktuelle OSV-Führung beschneidet die Vereine ihrer demokratischen und nach dem Vereinsrecht geltenden Minderheitenrechte, indem sie die Anträge ganz einfach ignorieren und nicht behandeln. Die Crux sind die offensichtlich sittenwidrigen OSV-Statuten und dass nicht ein „Präsident“ oder ein „einzelner Funktionär“ gewählt wird, sondern jeweils eine „Liste an zumindest 12 -16 Vorstandsfunktionären“. Jeder der Funktionäre auf der „Liste“ ist Vertreter eines stimmberechtigten Vereins. Auf Grund der Quantität an notwendigen Funktionären hat diese „Liste“ daher automatisch immer die Stimmenmehrheit (mehr als 50% der möglichen Delegierten Stimmen). Das erklärt, warum sich so mancher Funktionär seit dem Jahr 1984 im Vorstand des OSV befindet und weiter befinden wird und eine Abwahl schlicht unmöglich ist und eine alternative Liste nie die Mehrheit haben würde. Darüber hinaus sind die von der Staatsanwaltschaft Wien Beschuldigten und Angezeigten OSV-Funktionären, die dem OSV Schaden zuführen, weiterhin wahlberechtigt und wählen sich mit den Stimmen ihrer Vereine und Vollmachten selbst wieder.

 

Am Freitag 4.3.2016 um 16 Uhr findet nun auf Grund des Rücktritts von OSV-Präsidenten Stefan Miklauz in Wels ein a.o. Verbandstag statt, bei dem die Neuwahl eines Präsidenten auf der Tagesordnung steht.

 

Auf Grund der aktuellen ermittelnden Situation durch die Staatsanwaltschaft Wien hat sich niemand externer als neuer OSV-Präsident gefunden und auch keine anderen „neuen“ Funktionäre aus der OSV-Familie, worauf der OSV-Vorstand den seit Dezember 2013 amtierende Rechtsreferent Rechtsanwalt Arno Pajek als Präsidentschaftskandidat nominiert. Gegen Arno Pajek führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen u.a. wegen Untreue. Der geschäftsführende Vorstand, gegen den ebenfalls zum Großteil staatsanwaltliche Ermittlungen laufen, hat darüber hinaus vor, geschlossen vor dem Verbandstag zurückzutreten, um sich dann wiederum gemeinsam als Team mit Arno Pajek der Wahl zu stellen und somit weitere vier Jahre bis 2020 als OSV-Vorstand zu bestehen. Somit bleibt der „Neue Alte Vorstand“ nun als „Alter Neuer Neuer Vorstand“ erhalten und nichts ändert sich. An dieser Stelle sei nochmals betont, dass darüber hinaus die von der Staatsanwaltschaft Wien Beschuldigten und Angezeigten OSV-Funktionären, weiterhin wahlberechtigt sind und sich mit den Stimmen ihrer Vereine und Vollmachten wiederwählen. Einer Entlastung stellen sich darüber hinaus die Funktionäre laut der Tagesordnung auch nicht; die letzte Entlastung hat im Jahr 2012 stattgefunden und seit damals wurde der OSV-Vorstand von den Delegierten nicht entlastet.

 

Zu diesem a.o. Verbandstag am 4.3.2016 wurde statutenwidrig eingeladen, was bedeutet, dass Ergebnisse am Verbandstag ungültig und anfechtbar sind. Laut den aktuellen Statuten vom 21.2.2015 laut § 29 (5) steht, dass im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Präsidenten von den Vizepräsidenten innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkt des Ausscheidens ein a.o. Verbandstag nach §18 (3) und (4) der Statuten einzuberufen ist. Jedoch wurde zu diesem Verbandstag vom Generalsekretär Thomas Unger eingeladen, was den OSV-Statuten eindeutig widerspricht. Zwischenzeitlich wurde dieses statutenwidrige Vorgehen von Vereinsvertretern beim Verbandsgericht angezeigt, was womöglich die nächsten Prozesse bringt.

 

Es zeigt auf, dass die offensichtlich kriminell agierenden OSV-Funktionäre nicht nur Untreuevergehen im Schilde führen, sondern sogar auf die Einhaltung simpler Paragrafen, Regeln und Richtlinien der Statuten keinerlei Rücksicht nehmen.

 

Der aktuellen OSV-Schriftführer Herbert Schurm wird von der Staatsanwaltschaft Wien zumindest seit Juni 2015 als Beschuldigter geführt. Unter anderem werden dem OSV-Funktionär eine Überweisung ohne Präsidiums- und Vorstandsbeschluss von 15.000 Euro vom OSV an den Oberösterreichischen Landesschwimmverband im 4. Quartal 2013 vorgeworfen. Auch dem Rechtsreferenten und Präsidentschaftskandidaten Arno Pajek muss bekannt sein, dass OSV-Schriftführer Herbert Schurm von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigter geführt wird. Rechtsanwalt Arno Pajek gibt mit Schreiben vom 29. Juni 2015 der Staatsanwaltschaft Wien bekannt, dass er den Beschuldigten Herbert Schurm rechtsfreundlich vertritt und um Zustellung sämtlicher Schriftstücke und Ladungen zu Handen des ausgewiesenen Rechtsvertreters ersucht. Dieses Schriftstück wird im Gutachten der Staatsanwaltschaft Wien, M&A Treuhand WP und Stb GmbH, Mag. Kohlhauser unter Beilage 66 geführt.

M&A Treuhand WP und Stb GmbH, Mag. Kohlhauser hat im Gutachten die Überweisung an den Oberösterreichischen Landesschwimmverband unter die Lupe genommen.

 

Mag. Kohlhauser nimmt in seinem Gutachten auf Seite 113 des Gutachtens dazu wie folgt Stellung: „Weiters liegt mir ein datierter und nicht unterfertigter Aktenvermerk von Benesch vor, der eine Zuwendung des OSV an den OÖLSV iHv € 15.000 einmalig vorsieht. In einem Mail vom 6.5.2015 bestätigt Unger, dass der undatierte Aktenvermerk auf Grund einer Präsidiumssitzung im August 2013 erstellt wurde (Beleg 75). Auf Grund der Rechnung des OÖLSV vom 1.9.2013 wurde der Betrag von 15.000 Euro vom OSV am 9.9.2013 an den OÖLSV überwiesen.“

 

Nun liegt der Anfragestellerin sowohl das Protokoll dieser besagten OSV-Präsidiumssitzung vom 30. August 2013, als auch das Schreiben von Generalsekretär Thomas Unger an den Gutachter Mag. Kohlhauser vom 6. Mai 2015 (Beleg 75) und der dazugehörige Aktenvermerk vor.

 

Bei genauer Ansicht der Unterlagen kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass es sich bei dem Aktenvermerk und der offensichtlichen Darstellung der Handlung in der Mail vom 6. Mai 2015 nur um eine nachträgliche Erfindung, Lüge und „Fälschung“ handeln kann und der von der Staatsanwaltschaft Wien beauftragte Gutachter von den beiden OSV-Funktionären Thomas Unger und Herbert Schurm angelogen und mit falschen Informationen gefüttert wurde.

 

Der Generalsekretär Thomas Unger beschreibt in seiner Mail mit Betreff „Einverständnis des Präsidiums zur Auszahlung von € 15.000 an LZ OÖ“, dass „Bei der Präsidiumsbesprechung im August 2013 wurde eine Förderung von € 15.000 beschlossen (siehe Aktenvermerk)….Ich persönlich war bei einem Gespräch mit Birgit Fürnkranz, Walter Benesch, Thomas Gangl und Helmut Ilk in Wien dabei (Ende August 2013), wo nur mehr über die Abwicklung (Rechnungslegung) gesprochen wurde…

 

Der undatierte und nicht unterzeichnete Aktenvermerk, der laut Gutachten und basierender Informationen durch GS Thomas Unger dem Protokoll der Präsidiumssitzung vom August 2013 beiliegt, sagt wie folgt „Aufgrund des Schreibens des LSV Oberösterreich wird ein Betrag von € 15.000…an den LSV Oberösterreich überwiesen…

 

Das Protokoll der Präsidiumssitzung von August 2013 wurde dem Gutachter Mag. Kohlhauser offensichtlich von Thomas Unger NICHT ausgehändigt und befindet sich auch NICHT im entsprechenden Akt.


Das Protokoll der Präsidiumssitzung vom 30. August 2013 liegt jedoch der Anfragestellerin vor und ist vom bisherigen und aktuellen Schriftführer Herbert Schurm unterzeichnet. Mit keinem Wort ist aus dem Protokoll zu lesen, dass eine Antrag vom OÖ LSV diskutiert wurde und noch weniger, dass eine Überweisung von 15.000 Euro beschlossen wurde. Dieser Antrag vom OÖLSV kann also bei dieser Präsidiumssitzung im August 2013 gar kein Thema gewesen sein! Daraus schließend wurden die Unterlagen zu dieser Causa von den beiden oberösterreichischen Funktionären im OSV Thomas Unger und Herbert Schurm im Nachhinein erstellt!

 

Es lohnt sich ein Blick in das Protokoll der OSV-Präsidiumssitzung vom 8. November 2013. Es gab dem Anschein nach Streitereien und es ist von einer Überweisung von 15.000 Euro an den OÖLSV die Rede, die dem Protokoll zu schließen OHNE Präsidiumsbeschluss im September 2013 durchgeführt wurde. Im Protokoll ist zu lesen: „Ebenso wurde dem LSV OÖ für sein Leistungszentrum ein Betrag von € 15.000 zugesagt, ohne dass es dafür einen Beschluss vom Präsidium und Vorstand gibt“. Präsidiumsmitglieder haben die Überweisung damit gerechtfertigt, dass der Betrag im Einverständnis mit dem Präsidenten zugesagt wurde. Es wurde im Protokoll vermerkt, dass „Es wäre sinnvoll gewesen, Aktenvermerke anzulegen, wenn Entscheidungen durch den Präsidenten getroffen wurde.“.

 

Dieses Protokoll der OSV-Präsidiumssitzung vom November 2013 befindet sich auch nicht in den Unterlagen des Gutachtens. Daraus ist nunmehr definitiv zu schließen, dass die Unterlagen zu dieser Causa von den beiden oberösterreichischen Funktionären im OSV Thomas Unger und Herbert Schurm im Nachhinein erstellt wurden und der von der Staatsanwaltschaft Wien beauftragte Gutachter mit falschen Informationen und Fälschungen gefüttert wurde. Wann kann von einer kriminellen Handlung gesprochen werden, wenn nicht bei diesem geschilderten Sachverhalt von aktiven Funktionären im Österreichischen Schwimmverband, die sich am 4.3.2016 der Wiederwahl stellen.

 

Lange genug wird die Sportpolitik, die Medien, die Staatsanwaltschaft von den OSV-Funktionären nun schon an der Nase herum geführt. Eine Lösung der „Causa OSV“ kann nur mit personellen Konsequenzen dieser aktuellen Führungsmannschaft herbeigeführt werden und daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Sind Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass der Österreichische Schwimmverband seit Juni 2015 von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigter wegen des Verdachts des Förderbetrugs zu Lasten BSO/Gemeinde Wien geführt wird?

2.     Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der OSV-Vorstand und damit Rechtsreferent Pajek die Aufsichtsgremien seit Juni 2015 nicht darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass der OSV von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigter geführt wird?

3.     Ist Ihnen bekannt, dass der aktuelle OSV-Schriftführer Herbert Schurm von der Staatsanwaltschaft Wien zumindest seit Juni 2015 als Beschuldigter geführt wird und weitere Ermittlungen gegen ihn laufen?

4.     Ist Ihnen bekannt, dass der Präsidentschaftskandidat Arno Pajek (im Brotberuf Rechtsanwalt) den OSV-Schriftführer rechtsfreundlich vertritt?

5.     Ist Ihnen bekannt, dass die OSV-Führung weder die Landesverbände noch die Delegierten oder den Verbandstag davon in Kenntnis gesetzt hat, dass gegen zahlreiche OSV-Funktionäre staatsanwaltliche Ermittlungen laufen und der OSV als Beschuldigter geführt wird?

6.     Ist Ihnen bekannt, dass Präsidentschaftskandidat Arno Pajek in seiner Eigenschaft als aktueller Rechtsreferent des OSV diese Ermittlungen gegen den OSV und gegen OSV-Funktionäre gegenüber den Verbandstag, den Landespräsidenten und Medien leugnet und dahingehend diese Gremien falsch informiert?

7.     Ist Ihnen bekannt, dass der Verbandstag für den 4. März 2016 statutenwidrig vom OSV-Vorstand einberufen wurde?

8.     Ist Ihnen bekannt, dass die von der Staatsanwaltschaft Wien Beschuldigten und Angezeigten OSV-Funktionäre, die dem OSV Schaden zuführen, weiterhin wahlberechtigt sind und sich mit den Stimmen ihrer Vereine und Vollmachten wiederwählen?

9.     Werden Sie die offensichtlich nichtigen Ergebnisse des Verbandstages im März 2016 anerkennen?

10.  Ist Ihnen mitgeteilt worden, dass diesbezüglich das Verbandsgericht bereits informiert und Anzeige erstattet wurde?

11.  Werden Sie der Vereinspolizei empfehlen, hier entsprechende Ermittlungen einzuleiten?

12.  Werden Sie der Vereinspolizei empfehlen, an diesem aa.o. Verbandstag am 4.3.2016 teilzunehmen und gegebenenfalls bei Verfehlungen Anzeige gegen den OSV zu erstatten?

13.  Werden Sie als zuständiger Bundesminister diesbezüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die Vereinspolizei vorbereiten und übersenden?

14.  Sind Sie davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen u.a. wegen Untreue u.a. gegenüber den Rechtsreferenten Arno Pajek, Generalsekretär Thomas Unger, Finanzreferenten Werner Kühnert, Vizepräsidenten Stefan Opatril und Schriftführer Herbert Schurm bestätigt hat?

15.  Sind Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass sich diese OSV-Funktionäre am Verbandstag am 4.3.2016 einer Wiederwahl stellen und sich als Vorstände bestätigen lassen werden?

16.  Werden Sie prüfen lassen, ob die beiden oberösterreichischen Funktionäre im OSV, Schriftführer Herbert Schurm und Generalsekretär Thomas Unger dem von der Staatsanwaltschaft Wien beauftragten Gutachter Mag. Kohlhauser falsche Informationen in Bezug auf eine nicht genehmigte Überweisung des OSV an den OÖLSV von 15.000 Euro gegeben haben?

17.  Werden Sie prüfen lassen, ob diese beiden aktuellen OSV-Funktionäre nachträglich ein Protokoll der Präsidiumssitzung von August 2013 und einen angeblichen Aktenvermerk dazu nachträglich gefälscht haben und damit dem Gutachter falsche Informationen gegeben haben?

18.  Sind Ihnen die beiden Protokolle der OSV-Präsidiumssitzungen vom August und November 2013 bekannt?

19.  Ist Ihnen bekannt, dass im Protokoll der Präsidiumssitzung vom August 2013 die „Causa Überweisung an den OÖLSV“ mit keinem Wort erwähnt ist?

20.  Wie können Sie sich daher erklären, dass Generalsekretär Thomas Unger am 6. Mai 2015 das jedoch in einer Mail behauptet?

21.  Wie können Sie sich erklären, dass Generalsekretär Thomas Unger in der Mail vom 6. Mai 2015 behauptet, dass in der Präsidiumsbesprechung im August 2013 eine Förderung von 15.000 Euro beschlossen wurde, wenn dieser Sachverhalt im tatsächlichen Präsidiumsprotokoll mit keinem Wort erwähnt wurde?

22.  Hat ihr Ministerium bereits Kontakt mit Birgit Fürnkranz, Walter Benesch, Thomas Gangel und Helmut Ilk aufgenommen, um zu überprüfen, ob im August 2015 ein Treffen über die „Abwicklung“ der Überweisung von 15.000 Euro stattgefunden hat, wie Generalsekretär Thomas Unger in seiner Mail behauptet?

23.  Werden Sie diesbezüglich die Staatsanwaltschaft Wien in Kenntnis setzten und eine Prüfung dieses Sachverhalts anregen?

24.  Werden Sie die OSV-Führung um Herausgabe dieser beiden Protokolle (Präsidiumssitzungen August/November 2013) ersuchen und diese an dem Gutachter Mag. Kohlhauser und an die Staatsanwaltschaft Wien zwecks Prüfung vorlegen?

25.  Können Sie ausschließen, dass Generalsekretär Unger in anderen Fällen dem Gutachter nicht auch offensichtliche Fälschungen, Aktenvermerke u.a. vorgelegt hat?

26.  Werden Sie die Prüfung der von Generalsekretär Unger übermittelnden Unterlagen an den Gutachter in Erwägung ziehen?

27.  Haben Sie eine Erklärung dafür, warum Generalsekretär Thomas Unger und der von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigter geführte Schriftführer Herbert Schurm dem Gutachter Mag. Kohlhauser NICHT die OSV-Protokolle der Präsidiumssitzung vom August und November 2013 ausgehändigt haben?

28.  Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der besagte „Aktenvermerk“ weder Datierung noch Unterschrift führt?

29.  Sind Sie davon in Kenntnis, ob der Gutachter Mag. Kohlhauser den OSV-Generalsekretär Thomas Unger mit diesen Fragen konfrontiert hat?

30.  Wenn ja, was waren seine Erklärungen dafür?

31.  Wenn nein, warum hat der Gutachter diese Fragen nicht gestellt?

32.  Haben Sie bereits weitere Erkenntnisse, ob die OSV-Führung im März/April 2014 sich einer Konkursverschleppung schuldig gemacht hat?

33.  Haben Sie bereits weitere Erkenntnisse, ob die OSV-Führung im März/April 2014 sich einer Anstiftung der Konkursverschleppung durch den Generalsekretär Unger schuldig gemacht hat?

34.  Erwägen Sie gegen den OSV-Rechtsreferenten und nunmehrigen Präsidentschaftskandidaten Arno Pajek eine Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer auf Grund seiner offensichtlich falschen Beratung im OSV?

35.  Wurden Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass die Wiener Gebietskrankenkasse auf Grund einer Anzeige bereits mehrfach Überprüfungen im OSV-Büro zwecks Rückforderungen wegen Abgabenhinterziehung durchgeführt hat, zuletzt im Jänner 2016?

36.  Ist ihnen bekannt, dass Vizepräsident Stefan Opatril im Dezember 2015 ein offensichtlich regelwidriges Testschwimmen mit drei Starterinnen veranstaltet hat?

37.  Wie hoch waren die öffentlichen Förderungen für diesen Wettkampf in Tirol?

38.  Werden Sie die entstandenen Kosten und Förderungen gegebenenfalls von Vizepräsident Stefan Opatril zurückfordern?

39.  Werden Sie eine Prüfung in Erwägung ziehen, ob Vizepräsident Stefan Opatril seine Funktion im OSV dahin gehend ausgenutzt hat, Förderungen für dubiose Wettkämpfe wie im Dezember 2015, sich selbst zu genehmigen?

40.  Kennen Sie die OSV-Statuten?

41.  Werden Sie der Vereinspolizei eine unabhängige Überprüfung der offensichtlich sittenwidrigen OSV-Statuten vorschlagen?

42.  Werden Sie mögliche Regressforderungen der Republik Österreich gegenüber dem OSV-Rechtsreferenten Arno Pajek auf Grund des angewachsenen Prozessrisikos von mehr als 600.000 Euro prüfen lassen?


43.  Welche Maßnahmen werden Sie als zuständiger Bundesminister ergreifen, damit bei Verlust der Prozesse, nicht der Steuerzahler für die Kosten aufkommen wird müssen?

44.  Haben Sie bereits Vorkehrungen getroffen, diese etwaigen Kosten von den OSV-Funktionären zurückzufordern?

45.  Wenn ja, welche sind das?

46.  Wenn nein, warum haben Sie bis dato keine Vorkehrungen getroffen?

47.  Wie hoch sind die Kosten des Mediationsverfahrens, das vom BMLVS angeregt und bezahlt wird, jedoch von den OSV-Funktionären offensichtlich boykottiert wird?

48.  Werden Sie diese etwaigen Kosten von den federführenden boykottierenden OSV-Funktionären zurückfordern, denn schließlich handelt es sich hierbei um Steuergelder?

49.  Ist Ihnen bewusst, dass ¾ des aktuellen Vorstands bereits im Alten Vorstand vertreten waren?

50.  Ist Ihnen bekannt, dass der OSV-Vorstand seit dem Jahr 2012 NICHT von den Delegierten am Verbandstag entlastet wurden?

51.  Ist Ihnen bekannt, dass die Tagesordnung auch am kommenden Verbandstag am 4.3.2016 keinen Tagesordnungspunkt „Entlastung“ vorsieht?

52.  Werden sie diesbezüglich die Vereinspolizei in Kenntnis setzen?