8003/J XXV. GP

Eingelangt am 08.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter

 

 

 

Zur klaren und nachvollziehbaren Erfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter ist es in allen Wirtschaftsbetrieben notwendig, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter exakt erfasst, dokumentiert und insbesondere Überstundenleistungen kontrolliert und korrekt abgegolten werden. Dabei ist es in größeren Betrieben auf Grund der umfangreicheren Mitarbeiterzahl üblich, ein zentral verwaltetes, elektronisches Zeiterfassungssystem zur Erfassung der Arbeitszeit, insbesondere im Zusammenhang mit Gleitzeit, Überstunden, Urlaubs- und Krankenstand, sowie Zeiterfassung bei Außendienstmitarbeitern zu führen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an Bundeskanzleramt die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wie findet die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter im Bundeskanzleramt statt?

2.     Gibt es Systemunterschiede an den verschiedenen Standorten des Bundeskanzleramtes, beziehungsweise nach Mitarbeitern?

3.     Wenn ja zu 2.: Welche?

4.     Wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter zentral im Bundeskanzleramt erfasst und verwaltet?

5.     Wenn nein zu 4.: Nach welchen Systemen erfolgt die Zeiterfassung der Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes?

6.     Wenn es ein zentrales Zeiterfassungssystem gibt, seit wann wird dieses geführt?

7.     Auf welche Höhe beliefen sich die Personalkosten des Bundeskanzleramtes 2015?

8.     Wie viele Überstunden fielen 2015 im Bundeskanzleramt an?

9.     Welche Kosten fielen auf Grund der Überstunden der Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes 2015 an?

10.  Wie viele Überstunden fielen 2015 bei den Mitarbeitern im Kabinett des Bundeskanzlers an?

11.  Welche Kosten fielen auf Grund der Überstunden der Mitarbeiter des Kabinetts des Bundeskanzlers 2015 an?