8018/J XXV. GP

Eingelangt am 08.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Assistenzeinsatz und Ausbildung der Grundwehrdiener

 

Der Ausbildungskalender für das Jahr 2016 sieht bereits vor, ganze Einrückungstermine auszusetzen, um das notwendige Kaderpersonal für den Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze freizuspielen. Die Folgen für das komplette Wehrpflichtigen - und Milizsystem sind bei weitem noch nicht abschätzbar und könnten zum vollkommenen Zusammenbruch führen, was wohl von Seiten der SPÖ gewünscht ist.

 

Der Einsatz von Grundwehrdienern im Zuge des Assistenzeinsatzes ist nach wie vor nicht geplant, wiewohl sie zur Unterstützungsleistung herangezogen werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage:

 

1.            Welche Aufgaben sieht der Assistenzeinsatz in seiner derzeitigen Form vor?

2.            Über welche Befugnisse verfügen die sich im Assistenzeinsatz befindenden Soldaten?

3.            Ist von Seiten des BMLVS, in Absprache mit dem BMI, angedacht die Befugnisse im Assistenzeinsatz zu erweitern?

4.            Werden unsere Soldaten in Zukunft verstärkt auf Inlandseinsätze durch Übungen vorbereitet?

5.            Werden Sie Grundwehrdiener einsetzen?

6.            Werden 2016 auf Grund des Assistenzeinsatzes Einrückungstermine ausgesetzt?

7.            Wenn ja welche?

8.            Wenn ja, für wie viele Wehrpflichtige verschiebt sich dadurch der Einberufungstermin?

9.            Wird bzw. kommt es durch den Assistenzeinsatz zu Einschränkungen in der Ausbildung von Grundwehrdienern?

10.         Wenn ja, in welchem Umfang?

11.         Ist es richtig, dass Grundwehrdiener Ende 2015 auf Grund von Kadermangel durch den Assistenzeinsatz bereits im letzten Dienstmonat des Grundwehrdienstes keine Ausbildung erhalten haben oder nur mehr eingeschränkten Dienst (Selbststudium in den Unterkünften) versehen konnten?