8019/J XXV. GP

Eingelangt am 08.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Assistenzeinsatz an der österreichischen Südgrenze

 

In einer seiner ersten Aussendungen kündigte der designierte Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Hans Peter Doskozil einen massiven Militäreinsatz an der österreichischen Staatsgrenze an.

Hierzu war die erste Maßnahme, ein Kontingent von 150 (sic!) Mann des JgB 25 in den Einsatzraum zu verlegen, sowie die Ankündigung, weiterhin kein Grundwehrdiener einzusetzen.

 

In Anbetracht der zu erwartenden kommenden Flüchtlingsströme mit Beginn des Frühjahrs erscheinen 150 Mann nicht gerade wie ein massiver Militäreinsatz.

 

Des Weiteren gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen über die tatsächlichen Kapazitäten an Kaderpersonal, KPE und KEK Einheiten, welche eingesetzt werden können, ohne den laufenden Betrieb im Bundesheer massiv zu beeinflussen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage:

 

1.            Welche Truppenstärke sieht der massive Militäreinsatz vor?

2.            Über welche personellen Ressourcen verfügt das ÖBH für diesen Assistenzeinsatz (KPE, KEK)?

3.            Ist in der derzeitigen Einsatzplanung eine personelle Reserve vorhanden, wie es die Führungsgrundsätze im ÖBH vorsehen?

4.            Welche Maßnahmen sind von Seiten des BMLVS geplant um personelle Engpässe zu vermeiden? (zB.: freiwillige Verlängerung des GWD)

5.            Ist in der derzeitigen Einsatzplanung der geschlossene Einsatz territorialer Milizverbände vorgesehen?

6.            Wenn nein, warum nicht?

7.            Wie stellt sich derzeit das „Worst-Case-Szenario“ in diesem Einsatz dar?

8.            Welche Maßnahmen sind für diesen Fall vorgesehen?

9.            Ist ein Einsatz nach §2 WG lit.a an der Staatsgrenze in der Planung inbegriffen?

10.         Wenn nein, warum nicht?

11.         Würde im Falle eines Einsatzes nach §2 WG lit.a die Miliz geschlossen eingesetzt werden?

12.         Wenn nein, warum nicht?