8034/J XXV. GP

Eingelangt am 10.02.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend anhaltende Missstände im Landesschulrat für Niederösterreich

BEGRÜNDUNG

 

Im ORF hat in seiner Sendung „Bürgeranwalt“ am 30.01 2016 im Beitrag „Gemobbte Direktorin“ Vorfälle abgehandelt, die die Grünen seit mehr als vier Jahren thematisieren. Nunmehr steht fest, dass Landesschulinspektorin Mag. Ronniger durch jahrelanges vorsätzliches Mobbing eine dauernde Dienstunfähigkeit der Direktorin der HLW Biedermannsdorf, Frau Dr. Evelyn Mayer, verursacht hat. Das Urteil des OGH (24.11.2015, 1 Ob 106/15t) spricht eine deutliche Sprache. Frau Dr. Mayer wurde demnach systematisch und gezielt schikaniert. Der Bund wird die erfolgreiche Klägerin für den erlittenen Schaden schadlos zu halten haben. Die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest, wird aber einige hunderttausend Euro betragen.

Frau Mag. Ronniger hat ihr Amt auch dazu missbraucht, für den Landeshauptmann Pröll „politische Informationsketten“ – dh: Spitzeldienste – zu organisieren (vgl unsere Anfrage 1558/J, XXIV. GP und Anfragebeantwortung 12350/AB, XXIV. GP). Sie verantwortet gemeinsam mit Herrn Amtsdirektor Koprax darüber hinaus, dass Günstlingen der niederösterreichischen ÖVP, die an der HLT Krems tätig waren, jahrelang rechtswidrig hohe Zulagen gewährt wurden (vgl auch beiliegende Zeugenaussage von Herrn Mag. Koprax, Seite 4). Auch hier beträgt der Schaden für den Bund mehrere hunderttausend Euro.

Verärgerte Bürger haben sich an uns gewandt und begehren die Auskunft, ob der Steuerzahler in diesen Fällen zur Kasse gebeten wird. Die Grünen sind der Auffassung, dass für diese Schäden jedenfalls Frau Mag. Ronniger im Wege der Organhaftung und des Regresses nach dem Amtshaftungsgesetz aufzukommen hat. Sie hat die genannten Schäden rechtswidrig und vorsätzlich verursacht. Es ist der Allgemeinheit nicht zumutbar, dass der Bund in einer Zeit, in der im Schulbereich auf Kosten von SchülerInnen und LehrerInnen massiv gespart wird, auf Ersatzansprüche, die durch jahrelanges, rechtswidriges Verhalten einer Landesschulinspektorin entstanden sind, verzichtet.

Im bezeichneten Beitrag der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 30.1.2016 wurden auch schwere Vorwürfe gegen den Amtsdirektor des LSR, Herrn Mag. Koprax, erhoben. Herr Mag. Koprax, ehemaliger ÖVP-Vizebürgermeister der Stadt Baden bei Wien ist seit 1996 als Amtsdirektor des LSR dessen oberster Beamter. Der Vertreter des Bundesministeriums, Herr Generalsekretär Mag. Thaller, hat ausdrücklich bestätigt, was bereits Ihre Vorgängerin in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen festgehalten hat: Frau Mag. Ronniger wurde auf Anordnung des Ministeriums in Folge der bestehenden Konfliktsituation die Schulaufsicht über die HLW Biedermannsdorf entzogen (14204/AB, XXIV. GP). Wir sind darüber informiert, dass der damalige Präsident des Landesschulrats für Niederösterreich, Herr HR Helm, daraufhin Frau Mag. Ronniger nicht nur die Schulaufsicht über die HLW Biedermannsdorf, sondern auch über zahlreiche andere Schulen entzogen hat. In der Folge hatte Herr Landesschulinspektor HR Jirsa die Beaufsichtigung dieser Schulen zirka 9 Monate zu besorgen. Erst im März 2013 wurde die Schulaufsicht im betreffenden Bereich neu geregelt und eine zusätzliche Schulaufsicht bestellt (vgl abermals 14204/AB, XXIV. GP).

Der Ehegatte von Frau Dr. Mayer erhob in er zitieren ORF-Sendung den schwerwiegenden Vorwurf, Herr Mag. Koprax habe im Amtshaftungsverfahren seiner Frau vor dem Landesgericht St. Pölten als Zeuge falsch ausgesagt. Er habe geleugnet, dass Frau Mag. Ronniger die Schulaufsicht entzogen worden sei und behauptet, der Grund für die Umgestaltung des Aufgabenbereiches sei eine politische Vorgabe zur Bestellung einer zusätzlichen Landesschulinspektorin gewesen. Uns wurde das Protokoll über die Zeugeneinvernahme von Herrn Mag. Koprax zur Verfügung gestellt. Wir schließen es unserer Anfrage an. Daraus folgt eindeutig, dass Herr Mag. Koprax vor Gericht unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt hat. Als oberster Beamter des Landesschulrats für Niederösterreich muss ihm das auch bewusst gewesen sein. Herr Mag. Koprax hat offenbar versucht, Frau Mag. Ronniger zu schützen und deshalb die Unwahrheit gesagt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen

daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Frau Dr. Mayer ist seit Mai 2010 im Krankenstand und hat zirka 5,5 Jahre lang das ihr zustehende Krankengeld bezogen; eine Dienstleistung konnte sie nicht erbringen. Dem Bund ist dadurch unmittelbar ein Schaden entstanden, den Frau Mag. Ronniger zu verantworten hat.
Werden Sie die Ersatzpflicht der Frau Mag. Ronniger nach dem Organhaftpflichtgesetz geltend machen?
Wenn NEIN: Warum nicht?

2)    Nach dem einleitend zitierten Urteil des OGH wird der Bund Amtshaftungsansprüche von Frau Dr. Mayer zu befriedigen haben. Auch diese Amtshaftungsansprüche wurden durch ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten von Frau Mag. Ronniger verursacht.
Werden Sie gegen Frau Mag. Ronniger Regressansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz geltend machen?
Wenn NEIN: Warum nicht?

3)    Wie hoch ist der Schaden, den Frau Mag. Ronniger gemeinsam mit Herrn Amtsdirektor Mag. Koprax im Fall der HLT Krems zu verantworten hat. Wird dieser Schaden durch Rückzahlungen ausgeglichen?
Wenn NEIN: Warum nicht?

 

4)    Werden Sie Frau Mag. Ronniger und Herrn Mag. Koprax für Schäden, die dem Bund erwachsen sind in Anspruch nehmen?
Wenn NEIN: Warum nicht?

5)    In wie vielen Fällen hat das Unterrichtsministerium einem niederösterreichischen Landeschulinspektor/einer niederösterreichischen Landeschulinspektorin seit 1996 die Schulaufsicht zur Gänze oder über einzelne Schulen gegen dessen/deren Willen entzogen?

6)    Welche dienstrechtlichen Konsequenzen hat die falsche Zeugenaussage des Herrn Mag. Koprax im Amtshaftungsverfahren von Frau Dr. Mayer?


 

Anhang: