8037/J XXV. GP

Eingelangt am 11.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger

und weiterer Angeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Familienbeihilfe 2013, 2014 und 2015 für im Ausland wohnhafte Kinder

Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung 5630/AB betreffend im Ausland lebender Kinder, möchten wir auf folgende Bedenken hinweisen:

Laut der oben genannten Anfragebeantwortung bezogen im Jahr 2013 25.494 und im Jahr 2014 24.498 Kinder im Ausland Familienbeihilfe. Mit insgesamt Kosten von 207 Mio. bzw. 223 Mio Euro. Daraus ergeben sich durchschnittliche Zahlungen pro Kind von 8.115 für 2013 und 9.107 Euro für 2014 Das ist rund 4,5 Mal so viel, wie im Durchschnitt aller Kinder an FB ausbezahlt wurde.

Die im Ausland lebenden Kinder mit FB stammen 97 % aus sieben Ländern: Deutschland, Polen, Rumänien, Slowakei, Slow. Republik, Tschech. Republik und Ungarn.

Die hohen Summen werden mit der rückwirkenden Geltendmachung erklärt.

Das ist aber aus mehreren Gründen nicht plausibel:

        die Beträge pro Kind bleiben für alle sieben Länder stabil auf hohem Niveau. Das würde heißen, dass eine extrem hohe Zahl an Neuanträgen gibt, die alle eine sehr lange Rückwirkungsdauer haben - was heißen würde, dass die in Österreich Beschäftigten zu einem Großteil "ausgetauscht" werden müssten

        für Deutschland wurden in beiden Jahren rund 8.000 Euro pro Kind ausbezahlt - obwohl es dort mit dem Kindergeld eine ähnlich hohe Leistung (184 Euro Monat für das 1. und 2. Kind, 190 Euro ab dem 3. Kind). Das würde wiederum voraussetzen, dass für kaum ein Kind Anspruch in Deutschland selbst bestand, obwohl die Kinder dort leben - ansonsten wäre der Differenzbetrag minimal und könnte nicht auf derartige hohe Summen auflaufen

        In Frankreich ergibt sich für 2013 ein durchschnittlicher (!) Betrag von 13.421 Euro pro Kind. Das würde einer sehr hohen Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) für ein 3 Kind (hohe Geschwisterstaffel) über 18 Jahren (höchste Altersstaffel) für mehr als vier Jahre entsprechen - unter der Voraussetzung, dass in Frankreich kein Anspruch besteht. Das ist als Durchschnitt völlig unplausibel.

An der Korrektheit dieser Auswertung bestehen große Zweifel. Diese sollten unbedingt überprüft und um die Zahlen für 2015 ergänzt werden, bevor neuerliche Schritte gesetzt werden,

Es haben bereits mehrfach interministerielle Verhandlungsrunden stattgefunden, um die europäischen Rahmenbedingungen für die Auszahlung der FB für im Ausland wohnhafte Kinder zu diskutieren. Bei diesen Verhandlungsrunden wurde vereinbart, dass seitens des Finanzministeriums die Zahlen betreffend "Auszahlung der Familienbeihilfe für im Ausland wohnhafte Kinder " erneut überprüft , ergänzt und nachgereicht werden.

Bis dato liegen diese Zahlen, die als Basis für weitere Gespräche dienen sollen, nicht vor.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

ANFRAGE

1)    Wie hoch ist die Gesamtzahl der im Ausland lebenden Kinder, die für 2013,
2014 und 2015 österreichische Familienbeihilfe bezogen haben?

2)    In welcher Höhe wurde die Familienbeihilfe für 2013, 2014 und 2015 an im Ausland lebende Kinder überwiesen?

3)   Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen 2013, 2014 und 2015
österreichische Familienbeihilfe - Aufschlüsselung nach den Wohnsitzländern der Kinder?

4)   Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen 2013, 2014 und 2015 österreichische Familienbeihilfe (Gesamtzahlen der einzelnen Bundesländer)?

5)    In welcher Höhe wurde österreichische Familienbeihilfe 2013, 2014 und 2015
an im

Ausland lebende Kinder überwiesen (Gesamthöhe der einzelnen Bundesländer)?

6)   Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen 2013, 2014 und 2015
österreichische Familienbeihilfe - aufgeschlüsselt nach den Wohnsitzländern der Kinder und auf die einzelnen Bundesländer?

7)    In welcher Höhe wurde österreichische Familienbeihilfe 2013, 2014 und 2015
an im

Ausland lebende Kinder überwiesen - aufgegliedert nach den Wohnsitzländern
der Kinder und auf die einzelnen Bundesländer?

8)   Wie viele dieser Kinder waren unter 18, wie viele dieser Kinder über 18 Jahre
alt?