8052/J XXV. GP

Eingelangt am 11.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Austro Control Österreichische Ges. für Zivilluftfahrt mbH.

 

Auf Grund des Berichts des Rechnungshofes 2015/1 über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen auf Basis von Vollzeitäquivalent (VZÄ) für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes wurde deutlich, dass die Einkommen der Mitglieder des Vorstandes respektive die Geschäftsführung einiger Unternehmen über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Im Jahr 2013 haben zwei Geschäftsführer ein Durchschnittseinkommen aBv. VZÄ von € 295.700 bezogen. Wie teilt sich dieses Durchschnittseinkommen auf die zwei Personen auf?

2.     Welcher Betrag des o.a. Durchschnitteinkommens macht das vertragliche Gehalt pro Person aus?

3.     Welcher Betrag des o.a. Durchschnitteinkommens macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen außerhalb des vertraglichen Grundgehalts pro Person aus?

4.     Sollten Bonuszahlungen und sonstige Bezüge in o.a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher Höhe bestehen diese jeweils?

5.     Sollten Bonuszahlungen gewährt werden: Nach welchen Kriterien werden diese ausbezahlt?


6.     Aus welchem Jahr stammt der zugrunde liegende Dienstvertrag mit enthaltener Gehaltsvereinbarung?

7.     Nach welchen Kriterien wurde die Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen vorgenommen?

8.     Werden diese Verträge jährlich oder in anderen periodischen Abständen angepasst?

9.     Wenn ja zu 8.: In welche Richtung respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese Anpassungen?

10.  Wie kann ein pro-Kopf-Einkommen der Vorstandsmitglieder/ Geschäftsführung gerechtfertigt werden, das über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegt?

11.  Welche Kriterien liegen dieser Gehaltsbemessung zugrunde?

12.  Wirken sich Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?

13.  Wenn ja zu 12.: In welcher Weise wirken sich positive Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?

14.  Wenn ja zu 12.: In welcher Weise wirken sich negative Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?

15.  Wenn nein zu 12.: Warum bleiben die Gehaltsbezüge statisch?