8071/J XXV. GP

Eingelangt am 11.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der KNG-Kärnten Netz GmbH.

 

Auf Grund des Berichts des Rechnungshofes 2015/1 über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen auf Basis von Vollzeitäquivalent (VZÄ) für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes wurde deutlich, dass die Einkommen der Mitglieder des Vorstandes respektive die Geschäftsführung einiger Unternehmen über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Im Jahr 2014 hat ein Geschäftsführer ein Durchschnittseinkommen aBv. VZÄ von € 357.000 bezogen. Welcher Betrag des o.a. Durchschnitteinkommens macht das vertragliche Gehalt dieser Person aus?

2.     Welcher Betrag des o.a. Durchschnitteinkommens macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen außerhalb des vertraglichen Grundgehalts dieser Person aus?

3.     Sollten Bonuszahlungen und sonstige Bezüge in o.a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher Höhe bestehen diese für diese Person?

4.     Sollten Bonuszahlungen gewährt werden: Nach welchen Kriterien werden diese ausbezahlt?

5.     Aus welchem Jahr stammt der zugrunde liegende Dienstvertrag mit enthaltener Gehaltsvereinbarung?

6.     Nach welchen Kriterien wurde die Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen vorgenommen?

7.     Werden diese Verträge jährlich oder in anderen periodischen Abständen angepasst?

8.     Wenn ja zu 7.: In welche Richtung respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese Anpassungen?

9.     Wie kann ein Pro-Kopf-Einkommen der Geschäftsführung gerechtfertigt werden, das über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegt?

10.  Welche Kriterien liegen dieser Gehaltsbemessung zugrunde?

11.  Wirken sich Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?

12.  Wenn ja zu 11.: In welcher Weise wirken sich positive Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?

13.  Wenn ja zu 11.: In welcher Weise wirken sich negative Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?

14.  Wenn nein zu 11.: Warum bleiben die Gehaltsbezüge statisch?