8114/J XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend „Österreichs fehlerhaften Umgang mit EU-Geldern“

 

 

Einem Anfang November 2015 veröffentlichten Bericht des EU-Rechnungshofes zufolge weist Österreich beim Umgang mit EU-Geldern mehr Fehler auf als der europäische Durschnitt: „So wurden laut Oskar Herics, Österreichs Vertreter am Europäischen Rechnungshof, für 2014 insgesamt 18 Transaktionen geprüft. ‚Jede zweite war fehlerhaft‘, sagte Herics am Dienstag in Brüssel.“[1] Laut Analyse des EU-Rechnungshofes wurden in 7 Bundesländern Fehler bei Transaktionen festgestellt, nur Niederösterreich war fehlerfrei.[2][3] Im Bereich Landwirtschaft waren 2 von 10 überprüften Transaktionen für EU-Förderungen fehlerhaft, im Bereich Sozialfonds waren sogar 6 von 7 geprüften Transaktionen fehlerhaft. Die festgestellten Fehler waren äußerst vielfältig: Häufig fehlten Belege und es wurden Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe festgestellt.[4] Weiters wurden nicht förderfähige Kosten verrechnet; Personen, die mit dem Projekt nichts zu tun hatten, einbezogen, und ferner wurden Projekteinnahmen, nicht wie vorgeschrieben abgezogen, sondern die gesamten Kosten abgerechnet.[5] Auch bei einer Transaktion betreffend den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wurden Fehler festgestellt, hier wurden Zahlungen zu spät geleistet. Massiv höher im EU-Vergleich ist die Fehlerquote Österreichs im Bereich Sozialfonds, Strukturhilfe und regionale Entwicklung. Hier lag der EU-Schnitt bei 44 Prozent, in Österreich betrug die Fehlerquote 64 Prozent. Von 22 überprüften Fällen wiesen gar 14 Fehler auf – damit waren zwei Drittel aller Transaktionen fehlerhaft. Hier wurde Österreich ein „Mehrfachversagen“ beim Umgang mit EU-Geldern konstatiert. Ein ESF-Projekt in Vorarlberg betreffend die Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt wurde im Bericht des EU-Rechnungshofes aufgrund seiner Fehlerquote von 20 % extra angeführt, hier wurden unter anderem Einnahmen aus Verkäufen in den betreffenden Geschäften nicht mit den aus dem ESF finanzierten Posten verrechnet.[6] Bei den schlimmsten Fällen, in denen 90 bis 100 Prozent der EU-Mittel falsch verwendet wurden, ist Österreich mit 14 Prozent Spitzenreiter. Im Durchschnitt aller EU-Staaten waren nur vier Prozent der Projekte vom Totalausfall betroffen.[7]

 

Kritisch beurteilte der EU-Rechnungshof auch Österreichs Umgang mit öffentlichen Ausschreibungen: Nur 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes wurde öffentlich ausgeschrieben, dieser Wert liegt deutlich unter dem EU-weit erzielten Durchschnittswert von 3,1 Prozent.[8]

 

 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Ist Ihnen der betreffende Bericht des EU-Rechnungshofes bekannt?

2.     Wie sind so hohe Fehlerquoten in nahezu allen Bundesländern und in allen geprüften Förderbereichen zu erklären?

3.     Welche Maßnahmen werden getroffen, um in Zukunft den im Bericht genannten Fehlern vorzubeugen?

4.     Ist mit irgendwelchen Strafmaßnahmen (z.B. Geldstrafen) von Seiten der EU zu rechnen?

5.     Im Rahmen der Überprüfung ist der EU-Rechnungshof EU-weit auf 22 mutmaßliche Betrugsfälle gestoßen; betrifft einer bzw. gab es auch in Österreich Betrugsfälle?

6.     Wenn ja, welche Konsequenzen haben die Ermittlungen der Betrugsbe-kämpfungsbehörde OLAF für Österreich?

7.     Wenn nein, hat Österreich durch einen der mutmaßlichen Betrugsfälle Schaden erlitten?

8.     Wie ist es zu erklären, dass das im Bericht des EU-Rechnungshofes explizit erwähnte ESF-Projekt in Vorarlberg betreffend die Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser eine Fehlerquote von 20% aufwies?

9.     Wie es ist zu erklären, dass Österreich bei jenen Fällen, wo 90 bis 100% der EU-Mittel falsch verwendet wurden, mit 14% weit über dem EU-Durchschnitt von 4% liegt?

10.  Welche Projekte waren von einer solchen „totalen Falschverwendung der EU-Mittel“ betroffen? (aufgegliedert nach Projekt und Bundesland)

11.  Hatte das offensichtlich fehlerhafte Verhalten der für die betroffenen Projekte verantwortlichen Personen Konsequenzen für Dieselbigen?

12.  Wenn ja, welche?

13.  Wenn nein, warum nicht?

14.  Warum liegt die Quote an öffentlichen Ausschreibungen in Österreich deutlich unter dem EU-weit erzielten Durchschnittswert?

15.  Werden Maßnahmen zur Hebung dieser Quote getroffen?

16.  Wenn ja, welche?

17.  Wenn nein, warum nicht?



[1] Vgl.: http://derstandard.at/2000025453738/Oesterreich-macht-besonders-viele-Fehler-im-Umgang-mit-EU-Geldern

[2] Anm.: Das Burgendland wurde keiner Prüfung unterzogen.

[3] Vgl.: http://www.salzburg.com/nachrichten/welt/politik/sn/artikel/rechnungshof-deckte-milliardenfehler-im-eu-budget-auf-172761/

[4] Vgl.: http://derstandard.at/2000025453738/Oesterreich-macht-besonders-viele-Fehler-im-Umgang-mit-EU-Geldern

[5] Vgl.: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa/4863902/Osterreich-verprasst-EUGelder

[6] http://derstandard.at/2000025453738/Oesterreich-macht-besonders-viele-Fehler-im-Umgang-mit-EU-Geldern

[7] http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa/4863902/Osterreich-verprasst-EUGelder

[8] http://derstandard.at/2000025453738/Oesterreich-macht-besonders-viele-Fehler-im-Umgang-mit-EU-Geldern