8117/J XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in den Jahren 2014 und 2015.

 

 

Seit Jahrzehnten steigt die Staatsverschuldung in schier grenzenlose Höhen und belastet die Zukunft der kommenden Generationen in unverantwortlicher Art und Weise. Gleichsam fällt die äußerst zweifelhafte Sparpolitik der Bundesregierung ins Auge, die zwar in den Bereichen der Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung den Sparstift ansetzt, parallel jedoch keine Kosten und Mühen scheut, mit Subventionen und Förderungen, sowie Hilfsgelder an Fremde (in unserem Land, oder im Ausland) in Milliardenhöhe die Interessen ihrer Klientel rücksichtslos zu bedienen. Ein ernstzunehmender Trendwechsel im Umgang mit den Staatsfinanzen und der damit verbundenen Verantwortung sei nun unumgänglich.

 

In diesem Sinne scheint - ob der großen Anzahl an fachlich als exzellent anzusehenden Ressortangehörigen - der Mehraufwand für extern herangezogene, oft günstlingshaft ausgewählter, Berater – häufig im Bereich von Millionen Euro- zweifelhaft.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Agenturen, etc.) wurde der Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, das Ministerbüro, beziehungsweise allfällig nachgeordnete Dienststellen in den Jahren 2014 und 2015 beraten und welche Expertisen gaben diese in Auftrag, beziehungsweise welche einschlägigen Dienstleistungsverträge gaben diese in diesem Zeitraum in Auftrag?

2.     Aus welchem Grund wurden in dem unter 1. genannten Zeitraum externe Berater hinzugezogen, beziehungsweise aus welchem Grund wurden Expertisen oder Dienstleistungsverträge in Auftrag gegeben?

3.     Wer exakt gab den Auftrag für allfällig unter 1. genannte externe Beratungsleistungen, Expertisen, beziehungsweise Dienstleistungsverträge?

4.     Wie lautete die externe Beauftragung (Vertrag) für die unter 1. genannten Beratungsleistungen und allfälliger in Auftrag gegebener Expertisen und Dienstleistungsverträge?

5.     Gab es im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung, beziehungsweise Expertise erbringen konnten, wie die in 1. genannten und beauftragten Berater, „Experten“ und Dienstleister?

6.     Wenn nein zu 5.: Warum nicht?

7.     Erfolgten Ausschreibungen für die vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in den Jahren 2014 und 2015 in Auftrag gegebenen Beratungsleistungen und Expertisen?

8.     Wenn nein zu 7.: Warum nicht?

9.     Welchen exakten Inhalt hatten die unter 1. genannten Beratungsleistungen und Expertisen, beziehungsweise zu welchen Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen diese?

10.  Mit welcher exakten budgetären Bedeckung wurden die in 1. genannten Beauftragungen jeweils durchgeführt?

11.  Planen Sie, das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie allfällig nachgeordnete Dienststellen zukünftig die Beauftragung von externen Beratern und Experten?

12.  Wenn ja zu 11.: Wann, wofür, welche und  mit welchen zu erwartenden Kosten?

13.  Welchen Unternehmensberaten, beziehungsweise sonstigen externen Berater wurden in den Jahren 2014 und 2015 durch Unternehmen, an denen das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft beherrscht, beziehungsweise beeinflusst wird, Aufträge erteilt.

14.  Welche Kosten fielen für die unter 13. genannten externen Beratungsaufträge an?