8130/J XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in den Jahren 2014 und 2015

 

 

Seit Jahrzehnten steigt die Staatsverschuldung in schier grenzenlose Höhen und belastet die Zukunft der kommenden Generationen in unverantwortlicher Art und Weise. Gleichsam fällt die äußerst zweifelhafte Sparpolitik der Bundesregierung ins Auge, die zwar in den Bereichen der Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung den Sparstift ansetzt, parallel jedoch keine Kosten und Mühen scheut, mit Subventionen und Förderungen, sowie Hilfsgelder an Fremde (in unserem Land, oder im Ausland) in Milliardenhöhe die Interessen ihrer Klientel rücksichtslos zu bedienen. Ein ernstzunehmender Trendwechsel im Umgang mit den Staatsfinanzen und der damit verbundenen Verantwortung sei nun unumgänglich.

 

In diesem Sinne scheinen ob des allgemeinen staatlichen Spargebotes gerade die Ausgaben im Bereich der Repräsentationsspesen ein Fall genauerer Beurteilung, insbesondere ihrer Notwendigkeit, Effizienz und Zumutbarkeit gegenüber dem Steuerzahler.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch war der Voranschlagssatz für Repräsentationskosten im Budget des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in den Jahren 2014 und 2015 jeweils?

2.     Wie hoch waren die tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Repräsentationen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in den Jahren 2014 und 2015 jeweils?

a.    In Summe pro Jahr?

b.    Aufgegliedert nach dem jeweiligen Repräsentationszweck?

c.    Für Repräsentation des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, beziehungsweise eines allfällig eingerichteten Staatssekretärs/ einer allfällig eingerichteten Staatssekretärin?

d.    Für allfällige Repräsentationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros, beziehungsweise eines allfällig eingerichteten Staatsekretariats?

e.    Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz?

f.      Für nachgelagerte Dienststellen des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz?

3.     Auf wie viel belaufen sich die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für Ankäufe von Nahrungsmittel und Getränke in den Jahren 2014 und 2015 jeweils?

4.     Wie hoch war die tatsächlich ausbezahlten Amtspauschale des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, beziehungsweise eines allfällig eingerichteten Staatssekretärs/in in den Jahren 2014 und 2015 jeweils?

5.     Können Sie ausschließen, dass Mittel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen wurden?

6.     Wenn ja zu 5.: Warum?

7.     Wie hoch ist der Budgetansatz für allfällige Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Jahr 2016?

8.     Wie hoch ist der Budgetansatz für die Amtspauschalen des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, beziehungsweise eines allfällig eingerichteten Staatssekretärs/in im Jahr 2016?