8148/J XXV. GP
Eingelangt am 12.02.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend sicherer Herkunftsstaat Tunesien
Die am 24. September 2015 unter der Zl. 6619/J-NR/2015 an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Liste sicherer Herkunftsstaaten“ wurde (zu den Fragen 1 bis 3 und 7 bis 10) wie folgt beantwortet:
„Die österreichische Liste sicherer Herkunftsstaaten umfasst derzeit gemäß § 19 BFA Verfahrensgesetz alle EU-Mitgliedstaaten sowie Australien, Island, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz. Die Bundesregierung ist ermächtigt, mit Verordnung weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten festzulegen. Dabei ist vor allem auf das Bestehen oder Fehlen von staatlicher Verfolgung, Schutz vor privater Verfolgung und Rechtsschutz gegen erlittene Verletzungen von Menschenrechten Bedacht zu nehmen. Gemäß der auf dieser Gesetzesgrundlage beruhenden Herkunftsstaaten-Verordnung gelten derzeit auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien als sichere Herkunftsstaaten.“
In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: