8150/J XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Digitale Vignette

 

 

Ab 2018 wird es zusätzlich zu der herkömmlichen Klebevignette auch die Digitale Vignette geben; zuerst als Zehn-Tages- und Zwei-Monats-Vignette, in der Folge dann auch als Jahresvignette. Auf der Website der ASFINAG findet sich dazu Folgendes: „Die Digitale Vignette ist ein einfaches System. Sie stellt eine innovative und zeitgemäße Alternative zur Klebevignette dar. Weder Kleben noch ein Entfernen einer Vignette auf der Windschutzscheibe ist erforderlich, sie ist kurzfristig und ortsungebunden verfügbar und bedeutet daher für Kundinnen und Kunden weniger Stress. Sie kann online gekauft werden, ist an das Kennzeichen gebunden und bringt auch Vorteile für Besitzer mit Wechselkennzeichen.“

Die ASFINAG garantiert, dass „die Prüfdaten für die Registrierung des Kennzeichens nicht länger aufbewahrt werden als notwendig. Zugleich bietet die Digitale Vignette ein Höchstmaß an Datensicherheit. Es werden weder Bewegungsprofile noch personenbezogene Daten erfasst, gespeichert oder verarbeitet. Die ASFINAG legt höchsten Wert auf die Einhaltung der Richtlinien zur Datensicherheit.“ Die Kontrolle der Digitalen Vignette werde künftig weiterhin „stichprobenartig durch den Service- und Kontrolldienst bzw. über die automatische Vignettenkontrolle“ erfolgen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie funktioniert die automatische Vignettenkontrolle der Digitalen Vignette?

2.     Durch welche Maßnahmen wird garantiert, dass im Zuge dessen keine Bewegungsprofile erstellt werden (können)?

3.     Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß kann die Polizei oder ein Gericht Zugriff auf die im Zuge der automatischen Vignettenkontrolle erfassten Daten erlangen?

4.     Welche Sicherungsmaßnahmen trifft die ASFINAG generell, um die im Zuge der automatischen Vignettenkontrolle erfassten Daten vor unrechtmäßigen Zugriffen zu schützen?

5.     Wie lange können die Prüfdaten für die Registrierung des Kennzeichens aufbewahrt werden?

6.     Wie lange werden die kraftfahrzeugsbezogenen Daten bei einem Verstoß gegen die Mautpflicht gespeichert?

7.     Wann konkret wird die Digitale Jahresvignette eingeführt?

8.     Wird die Digitale Jahresvignette wieder vom 1. Jänner bis 31. Dezember eines Jahres inklusive ein Monate davor bzw. danach gelten oder wird es bei der Digitalen Jahresvignette eine flexiblere Gültigkeit geben, z.B. Gültigkeit von 15. Mai bis zum 14. April des Folgejahres?