8151/J XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

 

betreffend: sichere Herkunftsstaaten in Nordafrika

 

Die am 24. September 2015 unter der Zl. 6619/J-NR/2015 an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Liste sicherer Herkunftsstaaten“ wurde (zu den Fragen 1 bis 3 und 7 bis 10) wie folgt beantwortet:

„Die österreichische Liste sicherer Herkunftsstaaten umfasst derzeit gemäß § 19 BFA Verfahrensgesetz alle EU-Mitgliedstaaten sowie Australien, Island, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz. Die Bundesregierung ist ermächtigt, mit Verordnung weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten festzulegen. Dabei ist vor allem auf das Bestehen oder Fehlen von staatlicher Verfolgung, Schutz vor privater Verfolgung und Rechtsschutz gegen erlittene Verletzungen von Menschenrechten Bedacht zu nehmen. Gemäß der auf dieser Gesetzesgrundlage beruhenden Herkunftsstaaten-Verordnung gelten derzeit auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien als sichere Herkunftsstaaten.“

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage:

1.    Werden Sie sich unter Bedachtnahme auf die derzeit in der deutschen Bundesregierung geführte Diskussion, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Drittstaaten zu erklären innerhalb der österreichischen Bundesregierung für eine Novellierung der diesbezüglichen Herkunftsstaaten-Verordnung einsetzen?

2.    Welche Erkenntnisse über staatliche beziehungsweise private Verfolgung und über Menschenrechtsverletzungen in Marokko liegen Ihnen vor, die einer Erklärung zum sicheren Drittstaat entgegenstehen?

3.    Welche Erkenntnisse über staatliche beziehungsweise private Verfolgung und über Menschenrechtsverletzungen in Algerien liegen Ihnen vor, die einer Erklärung zum sicheren Drittstaat entgegenstehen?

4.    Welche Erkenntnisse über staatliche beziehungsweise private Verfolgung und über Menschenrechtsverletzungen in Tunesien liegen Ihnen vor, die einer Erklärung zum sicheren Drittstaat entgegenstehen?