8157/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Bildungsreform – Elementarpädagogikpaket

BEGRÜNDUNG

 

Am 17.November 2015 wurden die Ergebnisse der Bildungsreformkommission präsentiert. Für den elementaren Bildungsbereich sind folgende zentralen Neuerungen vorgesehen:

-          Einführung eines bundesweit einheitlichen Bildungskompasses/Potentialanalyse für alle Kinder ab 3,5 Jahren

-          Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr inkl. Opt-out-Möglichkeit

-          Entwicklung eines verbindlichen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmens

-          Weiterentwicklung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

Aufgrund der knappen Darstellung der einzelnen Maßnahmen im Ministerratsvortrag sind einige Fragen offen geblieben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wer soll aus Ihrer Sicht mit der Durchführung einer Potentialanalyse betraut werden?

2.    Welche Qualifikation ist dafür vonnöten?

3.    Wird es zusätzliche personelle Ressourcen für die Umsetzung geben?

4.    Wie kann eine Potentialanalyse gemacht werden, wenn das Kind noch nicht im laufenden Betrieb, d.h. noch kein Kindergartenkind, ist?

5.    Von wem werden die Eltern kontaktiert und an welchem Ort werden die Potentialanalysen durchgeführt?

6.    Halten Sie eine Analyse für zielführend, wenn das Kind punktuell in einer fremden Umgebung von einer ihm unbekannten Person untersucht wird?

7.    Ab Herbst 2016 starten die Bundesländer mit den verpflichtenden Eltern-Gesprächen für das letzte verpflichtende Kindergartenjahr. Inwieweit sind die Pläne des Bildungsministeriums mit dem Familienministerium abgeglichen?

8.    Wie häufig und bis zu welchem Alter soll eine Potentialanalyse im Rahmen des Bildungskompasses durchgeführt werden?

9.    Welchen schriftlichen Umfang soll die Analyse haben?

10. Wo werden die erfassten Daten gespeichert?

11. Sind Sie der Meinung, dass die Daten in Form eines Heftes äquivalent zum Mutter-Kind-Pass festgehalten werden sollen?

12. Wird das Heft im Besitz der Eltern oder der jeweiligen Bildungseinrichtung  sein?

13. Wenn das Heft nicht in Besitz der Eltern ist: wird den Eltern Einsicht gewährt?

14. Wie stehen Sie zu einer Verknüpfung mit Gesundheitsdaten des Kindes?

15. Können Sie ausschließen, dass die Absolvierung der Potentialanalysen mit dem Bezug von Familienleistungen verknüpft wird?

16. Die Potentialanalyse soll verpflichtend sein.  Wie soll auf eine Nicht-Durchführung reagiert werden?

17. Mit welchen  Kosten rechnen Sie bei der Umsetzung der verpflichtenden Potentialanalyse für alle Kinder?

18. Welche ExpertInnen mit elementarpädagogischer Kompetenz werden in die konkrete Ausarbeitung des Bildungskompasses einbezogen?

19. Im zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr sollen lt. Ministerratsvortrag die Ausnahmegründe aus dem verpflichtenden Kindergartenjahr für 5-Jährige übernommen werden. Zudem dient die Potentialanalyse als Maßstab für ein Opt-Out nach 3 Monaten. Was bedeutet die Opt-out Regelung für jene Kinder, die z.B. zur häuslichen Erziehung abgemeldet sind? Müssen diese Kinder trotzdem für 3 Monate einen Kindergarten besuchen?

20. Halten Sie es für zielführend, wenn Kindern eine Eingewöhnung zugemutet wird, die evtl. nach 3 Monaten den Kindergarten wieder verlassen?

21. Warum braucht es eine Potentialanalyse im Alter von 3,5 Jahren, wenn ohnehin alle Kinder für zumindest 3 Monate in den Kindergarten gehen müssen? Könnte man nicht in diesen drei Monaten eine laufende Beobachtung anstelle einer punktuellen Begutachtung machen?

22. Wer bzw. welche Profession entscheidet über das Opt-Out nach 3 Monaten?

23. Bekommen Eltern gleich in Anschluss (d.h. Alter 3,5 Jahre) an die Potentialanalyse mitgeteilt, ob ihr Kind zum Kindergartenbesuch verpflichtet wird oder nicht?

24. Kann sich die Verpflichtung während der 3 Monate ändern, wenn erkannt wird, dass gegenüber der Potentialanalyse eine positive Entwicklung stattgefunden hat? Heißt das in der Praxis, dass am Ende der drei Monate noch einmal eine Potentialanalyse gemacht werden muss?

25. Halten Sie es für zumutbar, dass Kindergärten mit der Ungewissheit leben und planen müssen, dass einige der Kinder 3 Monate nach Eintritt in den Kindergarten nicht mehr da sein werden?

26. Welche finanziellen Mittel sind für das zweite verpflichtende Kindergartenjahr vorgesehen?

27. Als Ziel der Bildungsreformkommission wurde auch die Entwicklung eines verbindlichen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmens genannt. Im Punkt 3. des Ministerratsvortrags werden unter a) Elementarpädagogische Bildungsziele (inhaltliche Rahmenbedingungen)   sowie unter b) Mindest-Qualifikations- und Ausbildungsanforderungen für den

elementarpädagogischen Bereich und Ausweitung des interkulturellen Support-Personals genannt. Ist davon abzuleiten, dass darin ein einheitlicher Rahmen betreffend die strukturelle Qualität (Bsp. Raumgröße, Gruppengröße, Personalschlüssel, etc.) in elementaren Bildungseinrichtungen nicht berücksichtigt wird?

28. Das Familienministerium arbeitet aktuell an einem Qualitätskompass für elementare Bildungseinrichtungen und fokussiert hier auf strukturelle Rahmenbedingungen in elementaren Einrichtungen. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Ihren Ressorts in dieser Frage bzw. halten Sie einen Abgleich zwischen den Plänen zu einem Qualitätsrahmen (lt. Bildungsreform) sowie den Plänen des Qualitätskompasses (BMFJ) nicht für zielführend?