8159/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzielle Auswirkungen der Änderung des Poststrukturgesetzes (PSTG) vom Dezember 2015

 

Mit der letzten Änderung des Poststrukturgesetzes (899 d.B.) wurde einerseits die Pensionsadministration der Post-Unternehmen an das BVA-Pensionsservice übertragen, andererseits wurde aber auch der Dienstgeberbeitrag der Post-Unternehmen wesentlich reduziert. Insbesondere die Senkung des Dienstgeberbeitrages auf 12,55% ab dem 1.1.2017 im Vergleich zu den vorher gültigen Beitragshöhen führt unweigerlich zu Mindereinnahmen auf Seiten des Bundes. Denn auch wenn der Dienstnehmberbeitrag von 10,25% hinzugefügt wird, werden ab 1.1.2015 nur noch 22,8% an Pensionsbeiträgen von den Postunternehmen an den Bund bezahlt statt der bis dahin gültigen 28,3%.

Ähnlich wie bei der Frühpensionierungspraxis innerhalb der Österreichische Post AG kommt auch in diesem Zusammenhang die Vermutung auf, dass verschiedene Unternehmen, die aus der früheren Post und Telekom Austria AG hervorgegangen sind, ihre Personal- bzw. Pensionskosten externalisieren und die Gemeinschaft der Steuerzahler_innen schlussendlich dafür aufkommen muss. Damit werden die Kosten der Frühpensionspraxis von Unternehmen, die teilweise im Eigentum der Republik stehen, auf die Bürger_innen überwälzt, während die Aktionär_innen in Form höherer Dividenden profitieren.

Insbesondere kritisch sind in diesem Zusammenhang die Aussagen des Finanzministers im Rahmen der Kurzdebatte über die schriftliche Anfragebeantwortung 7035/AB am 27.1.2016 im Rahmen der 111. Nationalratssitzung XXV.GP zu betrachten. Dabei wurde von Seiten des Bundesministers für Finanzen der Eindruck vermittelt, dass eine Diskussion über diese Frühpensionierungspraxis für diese Unternehmen schädlich wäre und deshalb nicht öffentlich diskutiert werden sollte. Eine Ansicht, die aus Sicht der parlamentarischen Kontrollfunktion abzulehnen ist.

Die wirkungsorientierte Folgeabschätzung zu dieser o.a. Regierungsvorlage lässt in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage offen, in welchem Umfang die jeweiligen Post-Nachfolgeunternehmen durch den Bund entlastet und damit die Steuerzahler_innen tatsächlich belastet werden. Denn laut wirkungsorientierter Folgeabschätzung zur o.a. Regierungsvorlage beläuft sich der Finanzierungsbedarf des Bundes ab 2017 auf jährlich über 20 Millionen Euro.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche Berechnungsparameter ergeben die 8 Millionen Euro Ausgleichszahlungen der Post-Nachfolge-Unternehmen an den Bund für die Senkung des Dienstgeberanteiles im Jahr 2016?

2.    Kann mit dieser Ausgleichszahlung von 8 Millionen Euro der Einzahlungsentfall für den Bund aufgrund der Dienstgeberbeitragssenkung ausgeglichen werden?

3.    Wenn nein, weshalb wurde keine höhere Ausgleichszahlung festgesetzt?

4.    Wie teilen sich diese 8 Millionen Ausgleichszahlungen auf die verschiedenen vom Poststrukturgesetz erfassten Unternehmen auf?

5.    Aus welchen Gründen wird angenommen, dass sich der Einzahlungsentfall von 22 Millionen Euro für den Bund, aber auch die Einzahlungsentfall beim Pflegegeldbeitrag, im zeitlichen Verlauf nicht verändert, obwohl eigentlich jede Reduktion des Beamtenstandes in den vom Poststrukturgesetz erfassten Unternehmen aufgrund von Übertritten in den Ruhestand tatsächlich verändert?

6.    Wie hoch ist der jährliche Einzahlungsentfall für den Bund für jedes einzelne vom Poststrukturgesetz erfasste Unternehmen? (Auflistung des Einzahlungsentfalls für jedes einzelne Unternehmen der Post-Nachfolger)

7.    Wie hoch waren die die bisherigen Beiträge zur Deckung des Pensionsaufwandes gemäß § 17 Abs 7 PSTG von jedem einzelnen Unternehmen der Post gem. Poststrukturgesetz jährlich seit 2010?

8.    Für wie viele Beamtinnen und Beamte der Post-Nachfolge-Unternehmen wurden im Jahresdurchschnitt Beiträge zur Deckung des Pensionsaufwandes jährlich seit 2010 bezahlt?

9.    Wie hoch waren seit 2010 jährlich die Pflegegeldbeiträge der einzelnen Post-Nachfolge-Unternehmen?

10. Welchen Anteil an den 6x je 5 Mio. Euro (beginnend 2016) für den Entfall des Pflegegeldbeitrages an den Bund übernimmt jedes einzelne Unternehmen der Post-Nachfolger gem. Poststrukturgesetz?

11. Aus welchen Gründen wird der Einnahmenentfall des Bundes durch Streichung des Dienstgeberbeitrages für die Krankenversicherung ("Pflegegeldanteil") nur 6x ausgeglichen und nicht dauerhaft?

12. Wie lange wird der Bund einen Einnahmenentfall aufgrund dieser Änderung des Poststrukturgesetzes zu verkraften haben? (Angabe des Jahres in dem die letzten Beamte in den Unternehmen der Post das gesetzliche Ruhestandsalter erreichen)

13. Wie hoch wird insgesamt der Einnahmenentfall des Bundes aufgrund dieser Änderung des Poststrukturgesetzes über 2019 hinaus voraussichtlich sein? (Auflistung des jährlichen Einnahmenentfalls des Bundes bis zum Jahr in dem die letzten Beamte in den Unternehmen der Post-Nachfolger das gesetzliche Ruhestandsalter erreichen)

14. Wieso ist der Aufwand für die Übertragung der Pensionsadministration an das BVA-Pensionsservice nur bis 2023 von Unternehmen der Post-Nachfolger zu leisten?

15. Fällt nach 2023 kein administrativer Aufwand für den BVA-Pensionsservice aufgrund dieser Änderung des Poststrukturgesetzes an?

16. Wie kann gewährleistet werden, dass die bisher in der Krankenversicherung der BVA versicherten Vertragsbediensteten bzw. Angestellten (z.B. jene der Universitäten), durch die Kostenübernahme durch die BVA nicht mit erhöhten Selbstbehalten, höheren Beizträgen  bzw. Leistungskürzungen zu rechnen haben?

17. Wie werden Sie verhindern, dass Beamte, die auf Grund der Auslagerung der Personaladministration für Pensionsangelegenheiten arbeitsplatzverlustig werden, nicht nach § 14 BDG in den Ruhestand versetzt werden?

18. Welche Möglichkeiten zur Beibehaltung des Pensionsbeitrages von 28,3% wurden geprüft und aus welchen Gründen wurden sie verworfen und den Steuerzahlern die Mehrkosten zugemutet?

19. Welche vergleichbaren Beispiele aus der Privatwirtschaft können Sie nennen, in denen der Vorstand den Haupteigentümer namens der Gesellschaft auf Zurückzahlung empfangener Leistungen klagt?

20. Wie werden Sie den Steuerzahler als Mehrheitseigentümer künftig vor derartigen Klagen schützen?

21. Welche Konsequenzen werden gezogen für jene Personen, die diesen Rechtsstreit gegen die Republik Österreich angestrengt haben?

22. Wenn keine Konsequenzen gezogen werden, warum nicht?

23. Hat es jemals Zusagen von Geldaushilfen im Falle von Pensionierungen im Falle des § 14 BDG (z.B. im Rahmen eines Sozialplans oder einer anderen Personalabbaumaßnahme) gegeben?

24. Welche Konsequenzen wurden aus den Entscheidungen des BVwG zu rechtswidrigen Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG gezogen?