8165/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Insolvenz von Sportvereinen, Verbänden und Sportbetrieben


In den letzten Wochen und Monaten häufen sich die Meldungen über finanzielle Probleme, mit welchen diverse Sportvereine bzw. Sportbetriebe zu kämpfen haben. Als Paradebeispiel kann hier etwa der Fußballverein Austria Salzburg genannt werden. Nur wenige Monate nach der Rückkehr in den Profifußball steht der Verein finanziell mit dem Rücken zur Wand. Schlussendlich musste der Traditionsklub ein Insolvenzverfahren anmelden. Die Verbindlichkeiten des Klubs betragen rund 1,2 Millionen Euro. Die Salzburger werden unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens auf den letzten Tabellenplatz gereiht und stehen somit als Absteiger fest.

Nur wenige Tage später wurde bekannt, dass die 2008 gegründete Werner Schlager Academy (WSA) Insolvenz anmelden muss. Betroffen sind rund 13 Arbeitnehmer beziehungsweise freie Mitarbeiter. Die Aktiva betragen laut Jahresabschluss 2014 rund 340.000 Euro, ihnen stehen Passiva von rund 745.000 Euro gegenüber. Mitte November ist der WSA vom Internationalen Tischtennisverband (ITTF) als einer von weltweit nur zwei Tischtenniszentren offiziell der Akademiestatus zuerkannt worden. Weniger als vier Wochen später folgte die Insolvenz.

Berichterstattung über Vereinen bzw. Sportbetrieben mit finanziellen Problemen, findet meist nur dann statt, wenn eine mediale Relevanz vorhanden ist. Informationen über Pleiten und Insolvenzanträge, welche „kleinere“ Vereine betreffen, gelangen meist nicht an die breite Öffentlichkeit. 

Im Sportausschuss (17.03.2015) merkten Sie an, dass Sie für Vereine und Verbände mit finanziellen Problemen jederzeit ein offenes Ohr haben und Ihnen jederzeit dabei helfen, Finanzierungsschwierigkeiten zu beseitigen. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende


Anfrage

 

1.    Welche Ihnen bekannten Vereine, Verbände und/oder Sportbetriebe mussten im Jahr 2015 ihren Betrieb aufgrund von finanziellen Problemen einstellen?

 

2.    Inwieweit wurde den betroffenen Verbänden, Vereinen und/oder Sportbetrieben von Seiten Ihres Ministeriums geholfen?

 

3.    Welche Ihnen bekannten Vereine, Verbände und/oder Sportbetriebe mussten im Jahr 2015 ein Insolvenzverfahren einleiten?

 

4.    Inwieweit wurde den betroffenen Verbänden, Vereinen und/oder Sportbetrieben von Seiten Ihres Ministeriums geholfen?

 

5.    Sind in den vergangenen drei Jahren Verbände, Vereine und/oder Sportbetriebe an Ihr Ministerium herangetreten (persönlich, per Mail, etc.), um darüber zu informieren, dass ein Fortbestand ihres sportlichen Betriebes aufgrund ihrer finanzieller Situation nicht mehr möglich ist?

 

6.    Wenn ja, welche konkreten Problemfälle wurden an Sie herangetragen und durch wen?

 

7.    Wenn ja, inwieweit konnte man den betroffenen Verbänden, Vereinen und/oder Sportbetrieben helfen?

 

8.    Wie viele Gelder aus der Bundesportförderung stehen jährlich zur Verfügung, um den Fortbestand von Verbänden, Vereinen und/oder Sportbetrieben mit finanziellen Problemen zu sichern?

 

9.     Aus welchem Bereich der Bundesportförderung stammen diese Gelder?

 

10. Wie viele Gelder wurden in den letzten drei Jahren an Verbände, Vereine und/oder Sportbetriebe mit finanziellen Problemen ausbezahlt, um deren Fortbestand zu sichern?

 

a.    An welche konkreten Verbände, Vereine und/oder Sportbetriebe wurden Gelder für derartige Zwecke ausbezahlt (bitte um Nennung der entsprechenden Summe)?

 

b.    In welchen konkreten Fällen konnte dadurch der Fortbestand sichergestellt werden?

 

11. Welche Möglichkeiten (z.B. durch spezielle Beratungsgespräche) bietet Ihr Ministerium an, damit es nicht zu finanziellen Schwierigkeiten kommt, bei der die Existenz eines Vereines, Verbandes und/oder Sportbetriebs gefährdet ist?

 

12. Mit welchen sportpolitischen Konsequenzen (Funktionsverbot etc.) müssen Vereine bzw. deren Verantwortungsträger rechnen, welche eine Insolvenz grob fahrlässig herbeigeführt haben?