8171/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2016
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Einkauf von Sendezeit für Sportübertragungen

 

Sportverbände bezahlen Gelder an TV-Sender (z.B. ORF), damit diese ihre Sportveranstaltungen übertragen. Dieser Umstand erhärtet jedoch die meist schwierige Situation der finanzschwachen „Randsport-Verbände“. Aber genau diese Verbände sind es, die sich Sendzeitzeit einkaufen müssen, da ihre mediale Außenwirkung ohnehin gering ist und sie auf Berichterstattungen im TV angewiesen sind. Für Verbände von Prime-Sportarten (z.B. Fußball, Formel1, Ski, etc.) ist meist das Gegenteil der Fall: Diese bekommen hohe Summen von TV-Sendern ausbezahlt, damit diese ihre Sportveranstaltungen übertragen dürfen.

 

Gerade im Zusammenhang mit dem ORF ist der „Einkauf von Sendezeit“ als Ungerecht einzustufen, denn der ORF und seine Spartensender (z.B. ORF Sport+) stehen ohnehin massive GIS-Zwangsgebühren zur Verfügung. Zudem profitiert der ORF auch noch von Werbeeinnahmen in Höhe von 208 Millionen Euro (Jahr 2013).

 

Fakt ist, dass Sportverbände jene Gelder, welche sie an TV-Sender zwecks Sendezeit bezahlt haben, über den Bundes-Sportförderungsfonds (BSFF) abrechnen können. Somit stehen dem ORF und weiteren TV-Sendern, Gelder aus der Bundessportförderung zur Verfügung. Dies kann nicht im Sinne der Sportförderung sein! Noch unglaublicher wird es, wenn man den Gerüchten Glauben schenkt, dass Gelder welche an den ORF zwecks Sportübertragungen bezahlt wurden, bevorzugt über den BSFF rückvergütet werden, als jene welche an Privatsendern bezahlt wurden. Dadurch entscheiden sich viele Verbände „gezwungenermaßen“ für eine Übertragung durch den ORF, obwohl dieser womöglich eine schlechtere Serviceleistung bzw. Übertragungsqualität bietet.

 

Warum Sportverbände für die Übertragung ihrer Sportveranstaltungen bezahlen müssen, ist für uns, aufgrund der oben dargelegten Fakten, völlig unverständlich. Schließlich sind es vor allem die Sender, die von Sportübertragungen enorm profitieren (z.B. durch erhöhte Werbeeinahmen).


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Warum ist es gängige Praxis, dass sich Sportverbände bzw. Vereine teure ORF-Sendezeit erkaufen müssen, obwohl der ORF aufgrund der GIS-Zwangsgebühren und weiterer Einnahmequellen (z.B. Werbeeinschaltungen) bestens versorgt ist?

 

2.    Seit wann ist diese Praxis üblich?

 

3.    Warum wurde im Jahr 2006 ein extra ORF-Sportsender (ORF Sport Plus mit einem Jahresbudget von 7,2 Mio. Euro) geschaffen, wenn dieser für Sportberichterstattungen Gelder von Verbänden bzw. Vereinen verlangt bzw. verlangen darf?

 

4.    Ist Ihnen bekannt, ob die Mitfinanzierung durch Sportverbände bzw. Vereine bei der Gründung des ORF-Sportsenders mitentscheidend war?

 

5.    Ist Ihnen bekannt, ob der Sportsender ORF Sport+ auch ohne der finanziellen Mithilfe der Verbände und Vereine existent wäre?

 

6.    Gab es jemals von Ihnen oder von einem Ihrer Vorgänger Bestrebungen sich dafür einzusetzen, dass Sportverbände bzw. Vereine nicht für Sportübertragungen im ORF bezahlen müssen?

 

7.    Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

 

8.    Wenn nein, warum nicht?

 

9.    Welche Summen wurden in den vergangenen fünf Jahren von Sportverbänden bzw. Vereinen an TV-Sender bezahlt, damit diese ihre Sportveranstaltungen übertragen? (Bitte um tabellarische Aufschlüsslung inkl. Nennung der Verbände bzw. Vereine, Jahr, Summe, Zweck und TV-Sender)

 

10. Laut Informationen durch den BSFF werden den Verbänden Gelder aus der Bundessportförderung für eingekaufte Sendezeit über die jährliche Förderabrechnung zur Verfügung gestellt. Welche Summen wurden hierfür in den vergangenen fünf Jahren an Sportverbände bzw. Vereine ausbezahlt? (Bitte um tabellarische Aufschlüsslung inkl. Nennung der Verbände bzw. Vereine, Jahr, Summe, Zweck und TV-Sender)

 

11. Ist Ihnen bekannt, ob eingekaufte ORF-Sendezeit großzügiger bzw. eher fördertechnisch abgegolten wird als jene von Privatsendern?

 

12. Aufgrund welcher rechtlichen Basis wird eingekaufte Sendezeit über die Bundessportförderung abgegolten?


13. Aufgrund welcher rechtlichen Basis darf der ORF als öffentlich rechtlicher TV-Sender, Gelder von Sportverbänden bzw. Vereinen einstreifen?

 

14. Sind Ihnen Beschwerden (z.B. durch Privatsendern, Verbände, Vereine, etc.) bekannt, welche im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Praxis stehen?

 

15. Wenn ja, welche und durch wen?