8174/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Müllaufkommen und Müllverbrennungsanlagen in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Am 2. Dezember 2015 hat die Europäische Kommission einen überarbeiteten Vorschlag für ein so genanntes Kreislaufwirtschaftspaket vorgelegt. Das übergeordnete Ziel ist, die Effizienz der europäischen Ressourcennutzung durch mehr Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling weiter auszubauen.

Das österreichische (so wie das Europäische) Abfallwirtschaftsrecht ist schon seit der AWG Novelle 2010 an den Grundprinzipien der Ressourceneffizienz ausgerichtet. Die in § 1 Abs 2 AWG 2002 verankerte fünfstufige Abfallhierarchie setzt eine Prioritätenfolge fest, an der sich die Abfallwirtschaft auszurichten hat. Der Grundsatz der Abfallvermeidung steht an erster Stelle, darauf folgen die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung sowie das Recycling. An den zwei letzten Stellen steht die „sonstige Verwertung“ (zB energetische Verwendung) sowie Beseitigung.

Während Österreich im europäischen Vergleich in einigen Bereichen der Abfallwirtschaft – insbesondere bei biogenen Abfällen - eine Vorreiterrolle einnimmt, gibt es zugleich Entwicklungen, die der Abfallhierarchie und dem Grundsatz der Ressourceneffizienz zuwider laufen. Laut dem „Statusbericht 2015“ des BMLFUW zur Bestandsaufnahme der österreichischen Abfallwirtschaft, ist das Aufkommen von Siedlungsabfällen im Vergleich zum Referenzjahr 2009 um rund 7 Prozent gestiegen. Während einige wirksame Abfallvermeidungsmaßnahmen – wie die von den Ländern seit Jahren geforderten rechtlich verbindlichen Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegverpackungen oder das Verbot von Plastiksackerl – nicht in Angriff genommen wurden, stieg das Abfallaufkommen somit weiter an.

Von den 4,1 Millionen Tonnen der im Jahr 2014 angefallenen Siedlungsabfälle fielen 1,4 Mio. als Restmüll („gemischte Siedlungsabfälle“) an. Laut „Statusbericht 2015“ ist die Masse an in Müllverbrennungs- und anderen Anlagen verbrannten Siedlungsabfällen mit 1,6 Millionen Tonnen höher als die gesamte Masse an Restmüll. Zumindest 200.000 Tonnen getrennt gesammelter Hausmüll wurden somit weder wiederverwendet oder recycelt, sondern der Verbrennung zugeführt. Insgesamt wurden im Jahr 2014 38,6 Prozent aller angefallen Siedlungsabfälle verbrannt.

In den österreichischen Abfallverbrennungsanlagen wurden allerdings wesentlich größere Mengen an Abfällen verbrannt. Laut „Statusbericht 2015“ verfügt Österreich über 11 Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle mit einer jährlichen Kapazität von 2,5 Millionen Tonnen. In diesen Anlagen wurden im Jahr 2014 knapp 2,4 Millionen Tonnen Abfälle verbrannt (im Jahr 2011 waren es mit 2,05 Tonnen noch um 350.000 Tonnen weniger). Wenn im Jahr 2014 nur 1,6 Millionen Tonnen österr. Siedlungsabfälle verbrannt wurden, warum wurde dann in den österreichischen Anlagen zu Verbrennung von Siedlungsabfällen um 800.000 Tonnen mehr Müll verbrannt?

Hinzu kommen 58 thermische Behandlungsanlagen (inkl. Fernwärme und Mitverbrennung) mit einer Mindestkapazität von ca. 2,6 Millionen Tonnen. Über Art, Mengen und Herkunft der in diesen Anlagen verbrannten Abfälle gibt der „Statusbericht 2015“ keine Auskunft.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Was waren die Hauptgründe für die Zunahme beim Aufkommen von Siedlungsabfällen im Vergleich zu 2009?

2)    Wie viel Prozent der in Österreich angefallenen Siedlungsabfälle wurden in den Jahren 2009 bis 2015 thermisch behandelt?

3)    Wie viel Prozent der in Österreich angefallenen Siedlungsabfälle wurden in den Jahren 2009 bis 2015 stofflich verwertet?

4)    Wie viel Prozent der in Österreich angefallenen Siedlungsabfälle wurden in den Jahren 2009 bis 2015 kompostiert oder auf vergleichbare Art (z.B. in einer Biogasanlage) verwertet?

5)    Laut Statusbericht 2015 wurden im Jahr 2014 insgesamt 1,6 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle verbrannt. In den Anlagen zur Verbrennung für die Verbrennung von Siedlungsabfällen wurden im gleichen Jahr allerdings 2,4 Millionen Tonnen verbrannt

a.    Wie erklärt sich dieser Unterschied von 800.000 Tonnen?

b.    Wie viel Tonnen Klärschlämme wurden im Jahr 2014 in Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen behandelt?

c.    Wie viel Tonnen der im Jahr 2014 in Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen behandelten Abfälle wurden importiert?

6)    Wie viele Tonnen Siedlungsabfälle wurden im Jahr 2014 in thermischen Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle) behandelt?

7)    Wie viele Tonnen gefährliche Abfälle wurden im Jahr 2014 in thermischen Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle) behandelt?

8)    Wie viele Tonnen Abfälle wurden im Jahr 2014 insgesamt in thermischen Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle) behandelt?

9)    Wie viele Tonnen importierte Siedlungsabfälle wurden im Jahr 2014 in thermischen Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle) behandelt?

10) Wie viele Tonnen importierte gefährliche Abfälle wurden im Jahr 2014 in thermischen Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle) behandelt?

11) Import von Siedlungsabfällen in den Jahren 2014 und 2015

a.    Für welche Mengen an Siedlungsabfällen haben Sie eine Genehmigung zum Import erteilt?

b.    Wie viele Tonnen Siedlungsabfälle wurden pro Jahr tatsächlich importiert?

c.    Wie viele Importgenehmigungen wurden pro Jahr erteilt?

d.    Aus welchen Ländern bzw. Orten stammte dieser Müll?

e.    In welchen Anlagen (inkl. thermische Behandlungsanlagen, Mitverbrennung, etc.) wurde dieser importierte Müll behandelt?

f.      Wie viele Tonnen importierter Siedlungsabfälle wurden pro Jahr thermisch behandelt bzw. verbrannt?

g.    Auf welche Weise wurden jene Siedlungsabfälle behandelt, die nicht der thermischen Behandlung bzw. Verbrennung zugeführt wurden?

h.    Mit welchen Verkehrsmitteln wurden die importierten Siedlungsabfälle transportiert?

i.      Wie lange waren die Transportwege der importierten Siedlungsabfälle?

j.      Wie viele THG-Emissionen wurden bei den Importen von Siedlungsabfällen insgesamt freigesetzt?

12) Export von Siedlungsabfällen in den Jahren 2014 und 2015

a.    Für welche Mengen an Siedlungsabfällen haben Sie eine Genehmigung zum Export erteilt?

b.    Wie viele Tonnen Siedlungsabfälle wurden pro Jahr tatsächlich exportiert?

c.    Wie viele Exportgenehmigungen wurden pro Jahr erteilt?

d.    Aus welchen Bundesländern stammte dieser Müll?

e.    In welchen Anlagen (inkl. thermische Behandlungsanlagen, Mitverbrennung, etc.) und in welchen Orten wurde dieser exportierte Müll behandelt?

f.      Wie viele Tonnen exportierte Siedlungsabfälle aus Österreich wurden pro Jahr in Müllverbrennungsanlagen bzw. anderen thermischen Behandlungsanlagen thermisch behandelt bzw. verbrannt?

g.    Sind diese im Ausland verbrannten österreichischen Siedlungsabfälle ein Teil der laut Statistik 1,6 Millionen Tonnen thermisch behandelter Siedlungsabfälle in Österreich?

h.    Auf welche Weise wurden jene exportierten Siedlungsabfälle behandelt, die nicht der thermischen Behandlung bzw. Verbrennung zugeführt wurden?

i.      Mit welchen Verkehrsmitteln wurden die exportierten Siedlungsabfälle transportiert?

j.      Wie lange waren die Transportwege der exportierten Siedlungsabfälle?

k.    Wie viele THG-Emissionen wurden bei den Exporten von Siedlungsabfällen insgesamt freigesetzt?