8189/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Entwicklung bei internationalen Rückführungsabkommen

 

In der aktuellen medialen Debatte zum Thema Zuwanderung, Flucht und Asyl werden noch immer unterschiedliche Begriffe - absichtlich und von politischen VerantwortungsträgerInnen - weiterhin in „einen Topf ‘ geworfen. Erfreulich ist nur, dass inzwischen auch dem Thema „Rückführungen“ etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Da Rückfuhrungsabkommen essentiell für eine funktionierende Steuerung der Zuwanderungs­politik in Österreich und Europa sind, muss das Thema mehr Beachtung finden. Alle bedarfsorientierten Adaptionen in nationalen Zuwanderungsgesetzen sind letztendlich zum Scheitern verurteilt, wenn nicht auf die Möglichkeit zur Rückführung von abschlägig beschiedenen Zuwanderungswerberlnnen in ihre jeweiligen Heimatländer - durch entsprechende bilaterale oder europäische Abkommen - geachtet wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die

Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

            1.   Mit welchen Staaten hat die Republik Österreich bzw. die Europäische Union seit der

letzten Anfrage vom 20.November 2014 neue Rückfuhrungsabkommen geschlossen

bzw. Übemahmeerklärungen für die Rückführung unterzeichnet? (Bitte nach Datum

des In-Kraft-Tretens sowie nach bilateralen Abkommen und Abkommen der

Europäischen Gemeinschaft auflisten.)

2.      Mit welchen Staaten wurden und werden derzeit vom BMI Verhandlungen zum

Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder demnächst aufgenommen?

3.       Mit welchen (neuen) Staaten wurden und werden derzeit von der EU-Kommission auf

Basis europäischer Abkommen Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen

zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt

oder demnächst aufgenommen?

4.       Wie ist der aktuelle Stand des europäischen „ Pilotprojekts zu einer effektiven Rückkehrpolitik“ und wie stellt sich der aktuelle Stand der Gespräche und

Verhandlungen auf europäischer Ebene dar?

5.       Wie ist der aktuelle Stand im Bereich der „ Mobilitätspartnerschaften “ - Wurde

bereits eine ressortübergreifende Einigung betreffend Teilnahme zwischen dem

Bundesministerium für Inneres (BMI) und mit dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEI) erzielt?

a)   Wenn ja, welche Einigung wurde erzielt und welche Maßnahmen sind geplant?

b)   Wenn nein, wo liegen die Hauptprobleme?

6.       Welche Maßnahmen wurden seit meiner letzten Anfrage ergriffen, um bekannte

Probleme im Bereich der Rückführung (inkl. Umsetzung aufenthaltsbeendender

Maßnahmen) wie z.B.: die Erlangung/ Ausstellung von Heimreisezertifikaten,

Kontaktpflege (unbeantwortete Anfragen) zu bewältigen und welche etwaigen neuen Probleme haben sich seither ergeben?

7.       Welche zusätzlichen Schlussfolgerungen und Maßnahmen wurden aus den EMN-

Treffen der Return Expert Group bisher gewonnen, abgeleitet und zur künftigen

Anwendung in Österreich vorbereitet?