8196/J XXV. GP
Eingelangt am 19.02.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
betreffend Umgehung der EU-Sanktionen durch BM Mitterlehner
Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat sich bei seinem Besuch in Moskau für eine „Revitalisierung“ der Wirtschaftsbeziehungen mit Russland ausgesprochen.
Eine Wirtschaftsdelegation begleitete den Bundesminister im Zeitraum vom 2. und 3. Februar 2016. Alle EU Staaten, inklusive Österreich, stimmten erst vor kurzem für die Verlängerung der Sanktionen gegen Russland, die vorläufig bis Juli 2016 andauern sollen.
Die Wirtschaftssanktionen richten sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die wichtige russische Öl- und Gasindustrie, sowie gegen prominente russische Politiker, wie beispielsweise Dmitrij Kosak.
Die Sanktionen sind an das Abkommen von Minsk II gebunden, welches bis dato nicht umgesetzt ist. Laut ORF-Berichterstattung vom 15.12.2015 seien laut ÖVP-Europaabgeordneten Othmar Karas die EU-Mitgliedsstaaten „wegen der Nichteinhaltung des Minsker Friedensabkommens gezwungen, die Sanktionen zu verlängern“.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1.
In wie weit steht die Aussage von Vizekanzler BM
Mitterlehner die Russland-Visite vom 02./03. Februar 2016 erfolge im Rahmen und
ohne Umgehung der Sanktionen (ZIB2-Interview vom 03.02.2016) in Einklang mit
Punkt 2 von VO 833/2014 (Erhöhung der Kosten Russlands, die
Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu untergraben). Mit
der Bitte um Beilegung der Analysen. Falls es diese nicht geben sollte, wie
kommt das BMWFW zu dieser Aussage?
2.
Vizekanzler BM Mitterlehner begründete seine
Russland-Visite vom 02./03. Februar 2016 mit der Sicherung von 40.000
Arbeitsplätzen (u. a. Tageszeitung „Die Presse“ vom 2. Februar
2016: „An Russland hängen 40.000 Arbeitsplätze“). Wie
errechnet sich diese Zahl und um welche Arbeitsplätze handelt es sich
dabei? Bitte konkretisieren Sie die angeführte Zahl an Arbeitsplätzen
anhand einer Berechnung untergliedert in Vollzeitäquivalente und
Wirtschaftssektoren. Falls sie diese Berechnungen nicht geben sollte, wie kommt
das BMWFW zu dieser Aussage?
3.
Vizekanzler BM Mitterlehner erklärte
anlässlich seiner Russland-Visite vom 02./03. Februar 2016 dass „die
Strafmaßnahmen Brüssels“ beiden Seiten wirtschaftlich massiv
geschadet hätten, genannt wurde ein Rückgang des Handelsvolumens, der
Tourismuseinnahmen sowie der Direktinvestitionen (u. a. ZIB2-Interview vom 03.
Februar 2016). Bitte belegen Sie die Wertschöpfungs- und die damit
verbundenen Beschäftigungseffekte untergliedert in Wirtschaftssektoren. In
wie weit und mit welchem Ausmaß betrifft ein etwaiger Rückgang passiver
Direktinvestitionen den österreichischen Immobilienmarkt? Bitte benennen
Sie gleichermaßen den Schaden auf russischer Seite. Mit der Bitte um
Beilegung der Analysen. Falls es diese nicht geben sollte, wie kommt das BMWFW
zu dieser Aussage?
4.
Wie und in welcher Form hat Vizekanzler BM
Mitterlehner zur Sicherung des österreichischen Wirtschaftsstandortes vor
Beschluss bzw. Beschluss zur Verlängerung der Sanktionen auf
Mitglieder der Bundesregierung bzw. europäische Entscheidungsträger
Einfluss genommen das Inkrafttreten der Sanktionen (bzw. deren
Verlängerung) zu verhindern? Welche Stellungnahmen hat Vizekanzler BM
Mitterlehner und das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft zur aktuellen Verlängerung der Sanktionen abgegeben? Mit der
Bitte um Beilegung.
5.
Vizekanzler BM Mitterlehner erklärte im
ZIB-2-Interview vom 03.02.2016, dass man den Sanktionen gegen Russland auf
Druck baltischer Staaten mitbeschlossen hätte. Um welche Länder
handelt es sich dabei genau? In welcher Form erfolgte dieser Druck?
6.
Listen Sie bitte alle TeilnehmerInnen/Unternehmen der
Wirtschaftsdelegation nach Russland vom 2. und 3. Februar 2016 auf.
7.
Welche Projekte zur Umsetzung der Ziele des im
Dezember 2015 beschlossenen internationalen Klimavertrages von Paris konnten in
Russland erzielt werden? Wie unterstützt Österreich die Russische
Föderation um dementsprechende Projekte umsetzen zu können? Mit der
Bitte Auflistung.
8.
Einem Bericht der Kleinen Zeitung vom 03. Februar
2016 zu Folge wurden im Zuge der Russland-Visite zwei Verträge im Bereich
von Cybersicherheit und Modernisierung des Maschinenbaus unterzeichnet. Werden
durch diese Verträge die Bestimmungen zur Umsetzung der Sanktionen[1] verletzt? Wenn nein, warum nicht?
9.
Laut Medienberichten (Ö1 Morgenjournal 07:00
vom 03.02.2016) wurden während der Russland-Visite von Vizekanzler BM
Mitterlehner 26 Projekte mit einem Volumen von EUR 4 Mrd. angebahnt. Wie und in
welcher Form erfolgte diese Anbahnung konkret? Wurden durch diese Anbahnung die
Bestimmungen zur Umsetzung der Sanktionen[2] verletzt? Wenn nein, warum nicht?
10. Medienberichten (Tiroler Tageszeitung vom 02.Februar 2016) zufolge wurde Vizekanzler BM Mitterlehner von Wolfgang Leitner (Vorstandsvorsitzender Andritz AG) nach Russland begleitet. Welche Projekte wurden dabei in welcher Form vereinbart? Mit der Bitte um Beilegung der angebahnten bzw. fixierten Projekte. Welcher Beschäftigungseffekt ist daraus zu erwarten? Wurden durch diese Vereinbarung die Bestimmungen zur Umsetzung der Sanktionen[3] verletzt? Wenn nein, warum nicht?
[1] VO 833/2014 (kons. Fassung), geändert durch VO 2015/1797 Beschluss 2014/512/GASP (kons. Fassung), geändert durch Beschluss 2015/2431; VO 269/2014 (kons. Fassung), Beschluss 2014/145/GASP (kons. Fassung), VO 692/2014 (kons. Fassung), Beschluss 2014/386/GASP (kons. Fassung), VO 208/2014 (kons. Fassung), geändert durch VO 2015/1777,VO 2015/2420
[2] ebd.
[3] ebd.