8212/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend bedingte Entlassungen und betreutes Wohnen

Mit dem Beschluss über die bedingten Entlassung wird Insassen des Maßnahmenvollzugs oft Weisung über bestimmte Maßnahmen erteilt. So zum Beispiel auch die Wohnsitznahme in einer betreuten Wohneinrichtung. Träger solcher betreuter Wohneinrichtungen sind verschiedenen Organisationen oder Vereine. Die Kosten für das betreute Wohnen müssen diesen daher abgegolten werden.

In § 179a StVG ist die Übernahme solcher Kosten durch Bund geregelt. Die Bestimmung sieht vor, dass es im Ermessen des Richters liegt, ob die Kosten vom Bund übernommen werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele bedingte Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug (§21 Abs 1 und 2 StGB) gab es in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015?

2.    Wie oft wurde die bedingte Entlassung an die Wohnsitznahme in einer betreuten Wohneinrichtung geknüpft?

3.    Die Wohnsitznahme in Wohneinrichtungen welcher Vereine/Organisationen wurde wie vielen Betroffene in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 angewiesen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren,Vereinen/Organisationen und Personen.

4.    In wie vielen dieser Anweisungen zur Wohnsitznahme wurde in diesen Jahren gleichzeitig verfügt, dass die Kosten für die Weisungen gem §179a StVG vom Bund übernommen werden?

5.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes für Kostenübernahmen gem §179a StVG in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015? Bitte um Aufschlüsselung nach Vereinen/Organisationen und Jahren.

6.    Ist dem Ministerium bekannt, dass der Verein WOBES in einem Einzelfall die Meinung vertreten hat, dass die im gerichtlichen Beschluss ausgewiesene Kostenübernahme gem § 179a StVG sich nicht auf die Wohnkosten bezieht und daher die Wohnkosten vom Betroffenen eingefordert hat?

7.    Wenn ja, sind Ihnen weitere solche Fälle bekannt?

8.    Auf Basis welcher Kriterien werden Vereine/Organisationen für betreutes Wohnen als geeignete Nachbetreuungseinrichtung qualifiziert?

9.    Von wem wird diese "Qualifizierung" vorgeschlagen und wer entscheidet dann darüber?

10. Werden diese Vereine/Organisationen vom BMJ zusätzlich zu gesetzlichen Kostenübernahmen gefördert?

11. Wenn ja, welche Organisationen für betreutes Wohnen wurden in welcher Höhe in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 gefördert?

12. Ist Ihnen bekannt, dass im Dezember 2015 ein Bewohner einer WOBES Einrichtung Selbstmord begangen hat?

13. Wurden aufgrund dieses Selbstmords Nachforschungen angestellt?

14. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führten diese Nachforschungen?

15. Ist es richtig, dass es in der Justizanstalt Mittersteig keine Therapie für Spielsucht angeboten werden (können), die dieser Betroffene gebraucht hätte?