8216/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend dem „Transport von Flüchtlingen mit militärischen Transportmaschinen Hercules C-130“.

 

In einer Aussendung der APA vom 10. Februar 2016 wird der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zitiert, dass es „binnen Monatsfrist“ zu den ersten Abschiebungen von Flüchtlingen mit Militärmaschinen des Typs Hercules C-130 des österreichischen Bundesheeres kommen soll. Diese Aussage hat für einige Verwunderung gesorgt. Wir halten es für äußerst bedenklich, ohne vorherige rechtliche Prüfung und Festlegung, ob es sich um einen Assistenzeinsatz oder um eine „Unterstützungsleistung“ handeln soll, eine derartige Aussage öffentlich zu tätigen.

Bei einem Ansuchen sollte aus unserer Sicht im Vorfeld geklärt werden, wie sich der Rechtsrahmen für diese Zusammenarbeit darstellt und wie die Finanzierung sichergestellt wird. Uns liegt keine Information vor, ob die Bundesministerin für Inneres ein offizielles Ansuchen bis zum Zeitpunkt der oben genannten Aussage an das BMLVS gestellt hatte. Die Rückführung von Flüchtlingen liegt klar im Verantwortungsbereich des Innenministeriums.

Gemäß § 2 Wehrgesetz obliegen dem Bundesheer nach lit. b.) „auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt,“ sowie laut lit. c.) „die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.“ Transportaufgaben für Flüchtlinge fallen aus unserer Sicht nicht darunter.

2015 gab es 8.365 Ausreisen, davon 3.278 zwangsweise und 5.087 freiwillige Ausreisen. Im Vergleich zu 2014 gab es um 40 Prozent mehr Außerlandesbringungen. Es wurden 32 Charter-Rückführungen per Flug und Bus in acht Destinationen durchgeführt. Damit erfolgte jeden 12. Tag im Jahr eine Charter-Rückführung. Bis 2019 sollen mindestens 50.000 Abschiebungen erreicht wird. Das sind in den nächsten vier Jahren pro Jahr rund 12.500 Ausreisen (rund 50 Prozent mehr als jetzt). Selbst bei einer Verdoppelung zu jetzt wäre durchschnittlich nur alle sechs Tage ein Flug notwendig. Basierend auf dieser Grundlage ist dieser Bedarf durch zivile Kapazitäten abzudecken. Nach einer Kurzanalyse des zivilen Chartermarktes ist ein Engpass ziviler Transportkapazität nicht zu erkennen. Es besteht somit keine Notwendigkeit, die militärische Transportkapazität des Bundesheeres für die sogenannten Außerlandesbringungen zu verwenden.

Ein weiteres Argument des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport ist der Kostenfaktor. Eine der Aussagen: Rückführungen mit Hercules C-130 sind „wesentlich billiger“ als mit Linien- oder Chartermaschinen. Weiters: Derzeit stünden 800 Flugstunden der Hercules C-130 am Plan, man könne - abgesehen vom Treibstoff - ohne Mehrkosten auf 1.200 aufstocken. Diese Behauptung gibt einige Rätsel auf. Anscheinend handelt es sich nicht um eine Vollkostenrechnung. 400 Flugstunden mit einer Hercules C-130 verursachen außer Treibstoffkosten ebenfalls Personal- und Wartungskosten sowie einen Wertverlust, der betriebswirtschaftlich berücksichtigt werden sollte.

Die Kosten für die Außerlandesbringungen auf dem Luftweg (Linien- oder Chartermaschinen) betrugen für das Jahr 2015 (Jänner bis August) 945.947,54 Euro. Diese Kosten beinhalten die Flugkosten für die abzuschiebenden bzw. zu überstellenden Personen, die Begleitbeamten (Eskorten) sowie Steuern und Gebühren. Die durchschnittlichen Rückführungskosten können auf Grund unterschiedlichster angeflogener Destinationen nicht global festgelegt werden. Die Durchschnittsberechnung der 15 Topdestinationen, zu denen Indien ebenso wie der Kosovo zählen, ergibt Kosten von etwa 520 Euro pro Rückführung. Demgegenüber stehen geschätzt rund 11.600 Euro pro Flugstunde einer Hercules C-130.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Hat das Bundesministerium für Inneres bis zum 10. Februar eine offizielle Anfrage um Unterstützung durch militärische Transportmaschinen gestellt?

2.    Wenn nein: Warum bot der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport der Bundesministerin für Inneres die Hercules C-130 als Transportmittel für die Außerlandesbringung von Flüchtlingen an?

3.    Falls es sich um einen Assistenzeinsatz handelt: Wir wird die Assistenzleistung rechtlich begründet?

4.    Falls es sich um eine Unterstützungsleistung handelt: Wie ist die rechtliche Begründung für die Unterstützungsleistung für den Transport von Flüchtlingen mit einer Hercules C-130?

5.    Falls die Begründung der Unterstützungsleistung ein Verwaltungsabkommen ist: Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage basiert dieses Abkommen?

6.    Wieviel kostet eine Flugstunde mit der Hercules C-130 (aktuelle Kalkulation)?

7.    Welche Kosten sind in dieser Kalkulation enthalten?

8.    Werden Kosten der Wartung (Personal, Hangarkosten, Wertverlust) ebenfalls berücksichtigt?

9.    Falls es sich um eine Unterstützungsleistung handelt: Welche Kosten werden dem Bundesministerium für Inneres verrechnet?

10. Falls es sich um einen Assistenzeinsatz handelt: Welche budgetären Maßnahmen sind vorgesehen?

11. Welches Personal (Flugzeugcrew und Begleitpersonal) ist für einen Tranport mit Flüchtlingen vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Funktionen)?

12. Wie hoch war die Einsatzbereitschaft der Hercules C-130 in den letzten zwei Jahren?

13. Wie viele Piloten stehen derzeit für die Hercules C-130 zur Verfügung?

14. Die langwierige Ausbildung erfordert eine vorausschauende Personalplanung des fliegenden Personals. Wie stellt sich die Personalsituation der Piloten für die Hercules C-130 in den nächsten zwei Jahren da?

15. Welche Abwesenheiten, aufgeschlüsselt nach geplantem Zeitraum pro Maschine, der Hercules C-130 sind außerhalb Österreichs in den nächsten zwei Jahren geplant (z. B. in Großbritannien bez. Wartung und Nachrüstung)?

16. Welche Nachrüstungen sind in den nächsten zwei Jahren bei den Hercules C-130 geplant?

17. Welche Auswirkungen haben diese zusätzlichen Leistungen auf den inneren militärischen Dienstbetrieb?

18. In welchen Kooperationen und mit wie vielen Flugstunden hat Österreich die Transportkapazität der Hercules C-130 eingemeldet?

19. Welche Auswirkungen haben diese zusätzlichen Leistungen auf das Auslandsengagement (Missionen und Kooperationen) des Bundesheers?

20. Auf welcher Grundlage basiert die Aussage des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, dass Rückführungen mit Hercules C-130 „wesentlich billiger“ als mit Linien- oder Chartermaschinen sind?

21. Wie begründet sich die Aussage, dass eine Aufstockung von derzeit rund 800 Flugstunden mit Hercules C-130 um 50 Prozent, abgesehen vom Treibstoff, keine Mehrkosten verursachen?